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Wettbewerb

BbgVergGZÜV - Brandenburgische Vergabegesetz-Zuständigkeitsübertragungsverordnung
Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz

- Brandenburg -

Vom 29. März 2012
(GVBl. II vom 10.04.2012 Nr. 22)


Auf Grund des § 3 Absatz 2 Satz 8, des § 4 Absatz 4 und des § 10 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes vom 21. September 2011 (GVBl. I Nr. 19) verordnet die Landesregierung:

§ 1 Übertragung von Ermächtigungen auf das für Arbeit zuständige Mitglied der Landesregierung

Die in § 3 Absatz 2 Satz 6 und 7 und § 4 Absatz 2 und 3 des Brandenburgischen Vergabegesetzes enthaltenen Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen werden auf das für Arbeit zuständige Mitglied der Landesregierung übertragen.

§ 2 Übertragung von Ermächtigungen auf das für Wirtschaft zuständige Mitglied der Landesregierung

Die in § 10 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Brandenburgischen Vergabegesetzes enthaltenen Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen werden auf das für Wirtschaft zuständige Mitglied der Landesregierung übertragen.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

ENDE


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