Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Wettbewerb |
BbgVergGZÜV - Brandenburgische Vergabegesetz-Zuständigkeitsübertragungsverordnung
Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
- Brandenburg -
Vom 29. März 2012
(GVBl. II vom 10.04.2012 Nr. 22)
Auf Grund des § 3 Absatz 2 Satz 8, des § 4 Absatz 4 und des § 10 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes vom 21. September 2011 (GVBl. I Nr. 19) verordnet die Landesregierung:
§ 1 Übertragung von Ermächtigungen auf das für Arbeit zuständige Mitglied der Landesregierung
Die in § 3 Absatz 2 Satz 6 und 7 und § 4 Absatz 2 und 3 des Brandenburgischen Vergabegesetzes enthaltenen Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen werden auf das für Arbeit zuständige Mitglied der Landesregierung übertragen.
§ 2 Übertragung von Ermächtigungen auf das für Wirtschaft zuständige Mitglied der Landesregierung
Die in § 10 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Brandenburgischen Vergabegesetzes enthaltenen Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen werden auf das für Wirtschaft zuständige Mitglied der Landesregierung übertragen.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
ENDE |
(Stand: 16.06.2018)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion