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DRÄS 6 - Deutscher Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 6
verabschiedet durch das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) am 21. April 2016
Vom 14. Juni 2016
(BAnz. AT vom 21.06.2016 B1)
Siehe Fn. *
Abkürzungsverzeichnis
BilRUG | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz) |
DRÄS | Deutscher Rechnungslegungs Änderungsstandard |
DRS | Deutscher Rechnungslegungs Standard, Deutsche Rechnungslegungs Standards |
DRSC | Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. |
HGB | Handelsgesetzbuch |
HGB-FA | HGB-Fachausschuss |
ff. | fortfolgende |
Nr. | Nummer |
Tz. | Textziffer(n) |
Der Anlass der aktuellen Überarbeitung der Deutschen Rechnungslegungs Standards ist das am 23. Juli 2015 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz - BilRUG).
Die Änderungen des deutschen Bilanzrechts durch das BilRUG erfordern eine Anpassung bereits verabschiedeter Deutscher Rechnungslegungs Standards (DRS). Mit dem vorliegenden Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 6 (DRÄS 6) wird somit vor allem das Ziel verfolgt, das BilRUG in den DRS zu berücksichtigen. Ferner sollen die Standards an andere Gesetzesänderungen, wie etwa die Capital Requirements Regulation oder das neue Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst angepasst werden. Schließlich werden im Rahmen des DRÄS 6 redaktionelle oder klarstellende Änderungen an den Standards vorgenommen, die der Angleichung innerhalb der DRS sowie der Beseitigung formaler Unstimmigkeiten dienen.
Mit dem vorliegenden DRÄS 6 werden die Standards DRS 3 Segmentberichterstattung, DRS 8 Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss, DRS 9 Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss, DRS 13 Grundsatz der Stetigkeit und Berichtigung von Fehlern, DRS 17 (geändert 2010) Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder, DRS 18 Latente Steuern, DRS 19 Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises, DRS 20 Konzernlagebericht und DRS 21 Kapitalflussrechnung geändert. DRS 3-10 Segmentberichterstattung von Kreditinstituten und DRS 3-20 Segmentberichterstattung von Versicherungsunternehmen werden aufgehoben.
Der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr. 3 (DRS 3) Segmentberichterstattung vom 20. Dezember 1999 (BAnz. 2000 S. 10189), geändert durch Artikel 4 des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 1 (BAnz. Nr. 121a vom 2. Juli 2004) und durch Artikel 4 des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 3 (BAnz. Nr. 164a vom 31. August 2005), wird wie folgt geändert:
1. Das Abkürzungsverzeichnis erhält folgende Fassung:
"Abkürzungsverzeichnis
BAnz. | Bundesanzeiger |
BilRUG | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz) |
bzw. | beziehungsweise |
CRR | Capital Requirements Regulation/Kapitaladäquanzverordnung (Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012) |
DRS | Deutscher Rechnungslegungs Standard |
DRSC | Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. |
DSR | Deutscher Standardisierungsrat |
EG | Europäische Gemeinschaft |
EGHGB | Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch |
EU | Europäische Union |
EWG | Europäische Wirtschaftsgemeinschaft |
ggf. | gegebenenfalls |
HGB | Handelsgesetzbuch |
KWG | Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) |
Nr. | Nummer |
PublG | Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen (Publizitätsgesetz) |
Tz. | Textziffer(n) |
VAG | Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz) |
z.B. | zum Beispiel" |
2. Die Zusammenfassung erhält folgende Fassung:
alt | neu |
Zusammenfassung0405 |
(Stand: 18.07.2018)
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