Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Vierte Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung

Vom 3. November 2023
(BGBl. I Nr. 297 vom 08.11.2023)


Auf Grund des § 137i Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 des Fuenften Buches Sozialgesetzbuch, der durch Artikel 12 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa des Gesetzes vom 9. August 2019 (BGBl. I S. 1202) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit:

Artikel 1

Die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung vom 9. November 2020 (BGBl. I S. 2357), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 15. Dezember 2022 (BAnz AT 16.12.2022 V2) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Absatz 2 werden nach dem Wort "Unfallchirurgie" ein Komma und das Wort "Neurochirurgie" eingefügt.

2. In § 3 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 werden nach den Wörtern "allgemeinen Chirurgie" jeweils ein Komma und die Wörter "der Neurochirurgie" eingefügt.

3. In § 5 Absatz 3 Satz 1 werden im Satzteil vor Nummer 1 das Komma und die Wörter "erstmals bis zum 15. Dezember 2020," gestrichen.

4. § 6 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Nummer 17 Buchstabe b wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.

bb) Folgende Nummer 18 wird angefügt:

"18. Neurochirurgie ab dem 1. Januar 2024:

a) in der Tagschicht: 9 zu 1,

b) in der Nachtschicht: 18 zu 1."

b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa) In Nummer 16 Buchstabe b wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.

bb) Folgende Nummer 17 wird angefügt:

"17. Neurochirurgie ab dem 1. Januar 2024:

a) in der Tagschicht: 10 Prozent,

b) in der Nachtschicht: 5 Prozent."

5. Die Anlage erhält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

.

Anhang
(zu Artikel 1 Nummer 5)


Alt:

Vorherige Fassung der Anlage 2022 siehe =>

Neu:

Anlage Indikatoren-DRGs
(zu § 3 Absatz 1)

Folgende DRGs des German Diagnosis Related Groups Fallpauschalen-Katalogs 2023, der auf der Internetseite des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus veröffentlicht ist, gelten als Indikatoren für das Vorhandensein eines pflegesensitiven Bereiches in Krankenhäusern:

DRG 2023 DRG-Bezeichnung
Allgemeine Chirurgie
A01B Lebertransplantation ohne kombinierte Dünndarmtranspl. mit Beatmung > 59 und < 180 Std. od. mit Transplantatabstoßung od. mit komb. Nierentranspl. od. m. kombinierter Pankreastranspl. od. Alter < 6 J. oder od. m. intensivm. Komplexbeh. > 980 / 828 / - P.
A01C Lebertransplantation ohne kombinierte Dünndarmtransplantation, ohne Beatmung > 59 Stunden, ohne Transplantatabstoßung, ohne komb. Nierentranspl., ohne kombinierte Pankreastranspl., Alter > 5 Jahre, ohne intensivmed. Komplexbehandlung > 980 / 828 / - P.
A02Z Transplantation von Niere und Pankreas
A16A Trsansplantation von Darm oder Pankreas
A16B Injektion von Pankreasgewebe
B05Z Dekompression bei Karpaltunnelsyndrom oder kleine Eingriffe an den Nerven
F08F Rekonstruktive Gefäßeingriffe ohne komplizierende Konstellation, ohne komplexe Vakuumbehandlung, ohne komplexen Aorteneingriff, ohne komplexen Eingriff, ohne bestimmten Aorteneingriff, mit bestimmtem Eingriff
F08G Rekonstruktive Gefäßeingriffe ohne komplizierende Konstellation, ohne komplexe Vakuumbehandlung, ohne komplexen Aorteneingriff, ohne komplexen Eingriff, ohne bestimmten Aorteneingriff, ohne bestimmten Eingriff
F13A Amputation bei Kreislauferkrankungen an oberer oder unterer Extremität oder Revisionseingriff mit äußerst schweren CC und mehrzeitigen Revisions- oder Rekonstruktionseingriffen
F13B Amputation bei Kreislauferkrankungen an oberer oder unterer Extremität oder Revisionseingriff mit äußerst schweren CC, ohne mehrzeitige Revisions- oder Rekonstruktionseingriffe
F13C Amputation bei Kreislauferkrankungen an oberer oder unterer Extremität oder Revisionseingriff ohne äußerst schwere CC
F14A Komplexe oder mehrfache Gefäßeingriffe außer große rekonstruktive Eingriffe mit äußerst schweren CC
F14B Komplexe oder mehrfache Gefäßeingriffe außer große rekonstruktive Eingriffe, ohne äußerst schwere CC
F20Z Beidseitige Unterbindung und Stripping von Venen mit bestimmter Diagnose oder äußerst schweren oder schweren CC
F27A Verschiedene Eingriffe bei Diabetes mellitus mit Komplikationen, mit äußerst schweren CC oder Gefäßeingriff oder bestimmter Amputation oder komplexer Arthrodese des Fußes oder komplexem Hauteingriff oder Ringfixateur
F27B

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 22.11.2023)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion