Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
Vierte Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung
Vom 3. November 2023
(BGBl. I Nr. 297 vom 08.11.2023)
Auf Grund des § 137i Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 des Fuenften Buches Sozialgesetzbuch, der durch Artikel 12 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa des Gesetzes vom 9. August 2019 (BGBl. I S. 1202) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit:
Die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung vom 9. November 2020 (BGBl. I S. 2357), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 15. Dezember 2022 (BAnz AT 16.12.2022 V2) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Absatz 2 werden nach dem Wort "Unfallchirurgie" ein Komma und das Wort "Neurochirurgie" eingefügt.
2. In § 3 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 werden nach den Wörtern "allgemeinen Chirurgie" jeweils ein Komma und die Wörter "der Neurochirurgie" eingefügt.
3. In § 5 Absatz 3 Satz 1 werden im Satzteil vor Nummer 1 das Komma und die Wörter "erstmals bis zum 15. Dezember 2020," gestrichen.
4. § 6 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Nummer 17 Buchstabe b wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
bb) Folgende Nummer 18 wird angefügt:
"18. Neurochirurgie ab dem 1. Januar 2024:
a) in der Tagschicht: 9 zu 1,
b) in der Nachtschicht: 18 zu 1."
b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) In Nummer 16 Buchstabe b wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
bb) Folgende Nummer 17 wird angefügt:
"17. Neurochirurgie ab dem 1. Januar 2024:
a) in der Tagschicht: 10 Prozent,
b) in der Nachtschicht: 5 Prozent."
5. Die Anlage erhält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Anhang (zu Artikel 1 Nummer 5) |
Alt:
Vorherige Fassung der Anlage 2022 siehe =>
Neu:
Anlage Indikatoren-DRGs
(zu § 3 Absatz 1)
Folgende DRGs des German Diagnosis Related Groups Fallpauschalen-Katalogs 2023, der auf der Internetseite des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus veröffentlicht ist, gelten als Indikatoren für das Vorhandensein eines pflegesensitiven Bereiches in Krankenhäusern:
DRG 2023 | DRG-Bezeichnung |
Allgemeine Chirurgie | |
A01B | Lebertransplantation ohne kombinierte Dünndarmtranspl. mit Beatmung > 59 und < 180 Std. od. mit Transplantatabstoßung od. mit komb. Nierentranspl. od. m. kombinierter Pankreastranspl. od. Alter < 6 J. oder od. m. intensivm. Komplexbeh. > 980 / 828 / - P. |
A01C | Lebertransplantation ohne kombinierte Dünndarmtransplantation, ohne Beatmung > 59 Stunden, ohne Transplantatabstoßung, ohne komb. Nierentranspl., ohne kombinierte Pankreastranspl., Alter > 5 Jahre, ohne intensivmed. Komplexbehandlung > 980 / 828 / - P. |
A02Z | Transplantation von Niere und Pankreas |
A16A | Trsansplantation von Darm oder Pankreas |
A16B | Injektion von Pankreasgewebe |
B05Z | Dekompression bei Karpaltunnelsyndrom oder kleine Eingriffe an den Nerven |
F08F | Rekonstruktive Gefäßeingriffe ohne komplizierende Konstellation, ohne komplexe Vakuumbehandlung, ohne komplexen Aorteneingriff, ohne komplexen Eingriff, ohne bestimmten Aorteneingriff, mit bestimmtem Eingriff |
F08G | Rekonstruktive Gefäßeingriffe ohne komplizierende Konstellation, ohne komplexe Vakuumbehandlung, ohne komplexen Aorteneingriff, ohne komplexen Eingriff, ohne bestimmten Aorteneingriff, ohne bestimmten Eingriff |
F13A | Amputation bei Kreislauferkrankungen an oberer oder unterer Extremität oder Revisionseingriff mit äußerst schweren CC und mehrzeitigen Revisions- oder Rekonstruktionseingriffen |
F13B | Amputation bei Kreislauferkrankungen an oberer oder unterer Extremität oder Revisionseingriff mit äußerst schweren CC, ohne mehrzeitige Revisions- oder Rekonstruktionseingriffe |
F13C | Amputation bei Kreislauferkrankungen an oberer oder unterer Extremität oder Revisionseingriff ohne äußerst schwere CC |
F14A | Komplexe oder mehrfache Gefäßeingriffe außer große rekonstruktive Eingriffe mit äußerst schweren CC |
F14B | Komplexe oder mehrfache Gefäßeingriffe außer große rekonstruktive Eingriffe, ohne äußerst schwere CC |
F20Z | Beidseitige Unterbindung und Stripping von Venen mit bestimmter Diagnose oder äußerst schweren oder schweren CC |
F27A | Verschiedene Eingriffe bei Diabetes mellitus mit Komplikationen, mit äußerst schweren CC oder Gefäßeingriff oder bestimmter Amputation oder komplexer Arthrodese des Fußes oder komplexem Hauteingriff oder Ringfixateur |
F27B |
(Stand: 22.11.2023)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion