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Änderungstext
Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in handwerklichen Elektroberufen
Vom 30. März 2021
(BGBl. I Nr. 15 vom 09.04.2021 S. 662)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verordnet im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung auf Grund
Artikel 1
HwO-ElekMaschBHwOAusbV - Elektromaschinenbauerausbildungsverordnung
Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik nach der Handwerksordnung und zur Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik nach der Handwerksordnung
( wie eingefügt).
Artikel 2
InfoElekAusbV - Informationselektronikerausbildungsverordnung
Verordnung über die Berufsausbildung zum Informationselektroniker und zur Informationselektronikerin
( wie eingefügt).
Artikel 3
GSIAusbV - Gebäudesystemintegratorausbildungsverordnung
Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker für Gebäudesystemintegration und zur Elektronikerin für Gebäudesystemintegration
( wie eingefügt).
Artikel 4
ElekAusbV - Elektronikerausbildungsverordnung
Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker und zur Elektronikerin
Artikel 5
BbiG-ElekMaschBBBiGAusbV - Elektromaschinenbauerausbildungs verordnung
Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik nach dem Berufsbildungsgesetz und zur Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik nach dem Berufs bildungsgesetz
( wie eingefügt).
Artikel 6
InfoElekAusbErprbV - Informationselektronikerausbildung-Erpro bungsverordnung
Verordnung über die Erprobung abweichender Prüfungsbestimmungen in der Berufsausbildung zum Informationselektroniker und zur Informationselektronikerin
( wie eingefügt).
Artikel 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2021 in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft:
ID: 210704
ENDE |
(Stand: 15.04.2021)
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