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Änderungstext
Verordnung zur Einführung einer Verordnung über das Bewacherregister und zur Änderung der Bewachungsverordnung
Vom 24. Juni 2019
(BGBl. I Nr. 23 vom 27.06.2019 S. 882)
Es verordnet auf Grund
Artikel 1
BewachRV - Bewacherregisterverordnung
Verordnung über das Bewacherregister
( wie eingefügt).
Artikel 2
Änderung der Bewachungsverordnung
Die Bewachungsverordnung vom 3. Mai 2019 (BGBl. I S. 692) wird wie folgt geändert:
1. In § 8 Nummer 3 wird die Angabe " § 7 Nummer 4 bis 6" durch die Angabe " § 7 Nummer 5 bis 7" ersetzt.
2. In § 22 Absatz 1 Nummer 6 wird die Angabe "Satz 2 und Absatz 4" durch die Angabe "Satz 2 oder Absatz 4" ersetzt.
Artikel 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
ID 191385
ENDE |
(Stand: 30.09.2019)
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