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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Einführung einer Verordnung über das Bewacherregister und zur Änderung der Bewachungsverordnung

Vom 24. Juni 2019
(BGBl. I Nr. 23 vom 27.06.2019 S. 882)



Es verordnet auf Grund

Artikel 1
BewachRV - Bewacherregisterverordnung
Verordnung über das Bewacherregister

( wie eingefügt).

Artikel 2
Änderung der Bewachungsverordnung

Die Bewachungsverordnung vom 3. Mai 2019 (BGBl. I S. 692) wird wie folgt geändert:

1. In § 8 Nummer 3 wird die Angabe " § 7 Nummer 4 bis 6" durch die Angabe " § 7 Nummer 5 bis 7" ersetzt.

2. In § 22 Absatz 1 Nummer 6 wird die Angabe "Satz 2 und Absatz 4" durch die Angabe "Satz 2 oder Absatz 4" ersetzt.

Artikel 3
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

ID 191385

ENDE

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(Stand: 30.09.2019)

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