Regelwerk

Ausbildungsvertragsmuster
Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung zum Ausbildungsvertragsmuster

Vom 6. September 2005
(BAnz Nr. 168a vom 06.09.2005; 21.01.2023 S1,aufgehoben)



Zur aktuellen Fassung =>

Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung zum Ausbildungsvertragsmuster

Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat folgende Empfehlung verabschiedet, die die Empfehlung des Bundesausschussesaa für Berufsbildung vom 9. Juni 1971 zum Berufsausbildungsvertrag und die Empfehlung des Bundesausschusses für Berufsbildung vom 24. August 1971 - Merkblatt zum Berufsausbildungsvertrag - ersetzt.

Die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes ( BBiG) mit Wirkung zum 1. April 2005 erfordert die grundlegende Überarbeitung und Aktualisierung des "Musters eines Berufsausbildungsvertrages" sowie des dazugehörigen " Merkblattes zum Muster eines Berufsausbildungsvertrages", die jeweils auf Beschlüssen des ehemaligen Bundesausschusses für Berufsbildung aus dem Jahr 1971 beruhen. .

Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung empfiehlt den Vertragspartnern eines Berufsausbildungsverhältnisses, das nachstehende Ausbildungsvertragsmuster sowie das erläuternde Merkblatt dem Vertragsverhältnis zugrunde zu legen.

Ausbildungsvertragsmuster und Merkblatt

Berufsausbildungsvertrag

(§§ 10, 11 des Berufsbildungsgesetzes - BBiG)

Zwischen.................................................................................................................................

(Name und Anschrift des Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb)) 1

und....................................................................................... (Name und Anschrift der/des Auszubildenden)

geboren am.................................................

gesetzlich vertreten durch 2.....................................................................

wird nachstehender Berufsausbildungsvertrag zur Ausbildung im Ausbildungsberuf

....................................................

nach Maßgabe der Ausbildungsordnung 3 geschlossen:

§ 1 Dauer der Ausbildung

  1. Dauer
    Die Ausbildungsdauer beträgt nach der Ausbildungsordnung ...Jahre/Monate.
    1. Auf die Ausbildungsdauer wird die Berufsausbildung zum
      ................................................................................ 4 bzw.
      eine berufliche Vorbildung in
      ................................................................................. 5
      mit ...... Monaten angerechnet.
    2. Die Ausbildungsdauer verkürzt sich vorbehaltlich der Entscheidung der zuständigen Stelle
      aufgrund .... um ... Monate. 6 Das Berufsbildungsverhältnis
      beginnt am .........................
      und endet am ...................... 7
  2. Probezeit
    Die Probezeit beträgt .... Monate 8. Wird die Ausbildung während der Probezeit um mehr als ein Drittel dieser Zeit unterbrochen, so verlängert sich die Probezeit um den Zeitraum der Unterbrechung.
  3. Vorzeitige Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses
    Bestehen Auszubildende vor Ablauf der unter Nr. 1 vereinbarten Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
  4. Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses
    Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

§ 2 Ausbildungsstätte

Die Ausbildung findet vorbehaltlich der Regelungen nach § 3 Nr. 12 in

.......................................

(Ausbildungsstätte)

und den mit dem Betriebssitz für die Ausbildung üblicherweise zusammenhängenden Bau-, Montage- und sonstigen Arbeitsstellen statt.

§ 3 Pflichten des Ausbildenden

Der Ausbildende verpflichtet sich,

  1. (Ausbildungsziel)
    dafür zu sorgen, dass der/dem Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, und die Berufsausbildung nach den beigefügten Angaben zur sachlichen und zeitlichen Gliederung des Ausbildungsablaufs so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann;
  2. (Ausbilder/Ausbilderinnen)
    selbst auszubilden oder eine/einen persönlich und fachlich geeignete/geeigneten Ausbilderin/Ausbilder ausdrücklich damit zu beauftragen und diese/diesen der/dem Auszubildenden jeweils schriftlich bekannt zu geben;
  3. (Ausbildungsordnung)
    der/dem Auszubildenden vor Beginn der Ausbildung die Ausbildungsordnung kostenlos auszuhändigen;
  4. (Ausbildungsmittel)
    der/dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur, zur Verfügung zu stellen, die für die Ausbildung in den betrieblichen und überbetrieblichen Ausbildungsstätten und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen 9, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses und in zeitlichem Zusammenhang damit stattfinden, erforderlich sind;
  5. (Besuch der Berufsschule und von Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte)

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