Regelwerk |
Ausbildungsvertragsmuster
Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung zum Ausbildungsvertragsmuster
Vom 6. September 2005
(BAnz Nr. 168a vom 06.09.2005; 21.01.2023 S1,aufgehoben)
Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung zum Ausbildungsvertragsmuster
Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat folgende Empfehlung verabschiedet, die die Empfehlung des Bundesausschussesaa für Berufsbildung vom 9. Juni 1971 zum Berufsausbildungsvertrag und die Empfehlung des Bundesausschusses für Berufsbildung vom 24. August 1971 - Merkblatt zum Berufsausbildungsvertrag - ersetzt.
Die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes ( BBiG) mit Wirkung zum 1. April 2005 erfordert die grundlegende Überarbeitung und Aktualisierung des "Musters eines Berufsausbildungsvertrages" sowie des dazugehörigen " Merkblattes zum Muster eines Berufsausbildungsvertrages", die jeweils auf Beschlüssen des ehemaligen Bundesausschusses für Berufsbildung aus dem Jahr 1971 beruhen. .
Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung empfiehlt den Vertragspartnern eines Berufsausbildungsverhältnisses, das nachstehende Ausbildungsvertragsmuster sowie das erläuternde Merkblatt dem Vertragsverhältnis zugrunde zu legen.
Ausbildungsvertragsmuster und Merkblatt
Berufsausbildungsvertrag
(§§ 10, 11 des Berufsbildungsgesetzes - BBiG)
Zwischen.................................................................................................................................
(Name und Anschrift des Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb)) 1
und....................................................................................... (Name und Anschrift der/des Auszubildenden)
geboren am.................................................
gesetzlich vertreten durch 2.....................................................................
wird nachstehender Berufsausbildungsvertrag zur Ausbildung im Ausbildungsberuf
....................................................
nach Maßgabe der Ausbildungsordnung 3 geschlossen:
§ 1 Dauer der Ausbildung
§ 2 Ausbildungsstätte
Die Ausbildung findet vorbehaltlich der Regelungen nach § 3 Nr. 12 in
.......................................
(Ausbildungsstätte)
und den mit dem Betriebssitz für die Ausbildung üblicherweise zusammenhängenden Bau-, Montage- und sonstigen Arbeitsstellen statt.
§ 3 Pflichten des Ausbildenden
Der Ausbildende verpflichtet sich,
(Stand: 09.02.2023)
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