Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe |
BüroMKfAusbV - Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement
Vom 11. Dezember 2013
(BGBl. I Nr. 72 vom 17.12.2013 S. 4125; 16.06.2014 S. 791)
Gl.-Nr.: 806-22-1-90
Siehe Fn. *
Auf Grund des § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 5 des Berufsbildungsgesetzes, von denen § 4 Absatz 1 durch Artikel 232 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnen das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf des Kaufmanns für Büromanagement und der Kauffrau für Büromanagement wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt. Der Ausbildungsberuf ist, soweit die Berufsausbildung im Bereich des öffentlichen Dienstes stattfindet, Ausbildungsberuf des öffentlichen Dienstes. Im Übrigen ist er Ausbildungsberuf der gewerblichen Wirtschaft.
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
§ 3 Ausbildungsrahmenplan
(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die in der sachlichen Gliederung des Ausbildungsrahmenplans nach Anlage 1 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Soweit es die Besonderheiten des öffentlichen Dienstes erfordern, sind den Ausbildungsinhalten des Ausbildungsrahmenplans die entsprechenden fachspezifischen Begriffe oder Bezeichnungen, die im öffentlichen Dienst verwendet werden, zugrunde zu legen.
(2) Eine von der zeitlichen Gliederung des Ausbildungsrahmenplans nach Anlage 2 abweichende Organisation der Berufsausbildung ist insbesondere zulässig, wenn betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.
§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
(2) Gemeinsame berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationen sind:
1. Büroprozesse:
1.1 Informationsmanagement,
1.2 Informationsverarbeitung,
1.3 bürowirtschaftliche Abläufe,
1.4 Koordinations- und Organisationsaufgaben;2. Geschäftsprozesse:
2.1 Kundenbeziehungen,
2.2 Auftragsbearbeitung und -nachbereitung,
2.3 Beschaffung von Material und externen Dienstleistungen,
2.4 personalbezogene Aufgaben,
2.5 kaufmännische Steuerung.
(3) Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationen sind:
1. Auftragssteuerung und -koordination:
1.1 Auftragsinitiierung,
1.2 Auftragsabwicklung,
1.3 Auftragsabschluss,
1.4 Auftragsnachbereitung;2. kaufmännische Steuerung und Kontrolle:
2.1 Finanzbuchhaltung,
2.2 Kosten- und-Leistungs-Rechnung,
2.3 Controlling;3. kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen:
3.1 laufende Buchführung,
3.2 Entgeltabrechnung,
3.3 betriebliche Kalkulation,
3.4 betriebliche Auswertungen;4. Einkauf und Logistik:
4.1 Bedarfsermittlung,
4.2 operativer Einkaufsprozess,
4.3 strategischer Einkaufsprozess,
4.4 Lagerwirtschaft;5. Marketing und Vertrieb:
5.1 Marketingaktivitäten,
5.2 Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen,
5.3 Kundenbindung und Kundenbetreuung;6. Personalwirtschaft:
6.1 Personalsachbearbeitung,
6.2 Personalbeschaffung und -entwicklung;7. Assistenz und Sekretariat:
7.1 Sekretariatsführung,
7.2 Terminkoordination und Korrespondenzbearbeitung,
7.3 Organisation von Reisen und Veranstaltungen;8. Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement:
8.1 Öffentlichkeitsarbeit,
8.2 Veranstaltungsmanagement;9. Verwaltung und Recht:
9.1 Kunden- und Bürgerorientierung,
9.2 Rechtsanwendung,
9.3 Verwaltungshandeln;10. öffentliche Finanzwirtschaft:
10.1 Finanzwesen,
10.2 Haushalts- und Kassenwesen.
(4) Gemeinsame integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
1. Ausbildungsbetrieb:
1.1 Stellung, Rechtsform und Organisationsstruktur,
1.2 Produkt- und Dienstleistungsangebot,
1.3 Berufsbildung,
1.4 arbeits-, sozial-, mitbestimmungsrechtliche und tarif- oder beamtenrechtliche Vorschriften,
1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.6 Umweltschutz,
1.7 wirtschaftliches und nachhaltiges Denken und Handeln;2. Arbeitsorganisation:
2.1 Arbeits- und Selbstorganisation, Organisationsmittel,
2.2 Arbeitsplatzergonomie,
2.3 Datenschutz und Datensicherheit,
2.4 qualitätsorientiertes Handeln in Prozessen;3. Information, Kommunikation, Kooperation:
3.1 Informationsbeschaffung und Umgang mit Informationen,
3.2 Kommunikation,
3.3 Kooperation und Teamarbeit,
3.4 Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben.
§ 5 Durchführung der Berufsausbildung
(Stand: 24.11.2020)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion