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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie *

Vom 1. März 2011
(BGBl. I. Nr. 8 vom 08.03.2011 S. 288)



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht

Artikel 1 Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes

Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 3 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 4 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 5 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 6 Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 7 Änderung des Geldwäschegesetzes

Artikel 8 Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 9 Änderung der Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung

Artikel 10 Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 11 Änderung der Zahlungsinstituts-Eigenkapitalverordnung

Artikel 12 (weggefallen)

Artikel 13 Änderung der Liquiditätsverordnung

Artikel 14 Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

Artikel 15 InkSrafttreten

Artikel 1
Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes

Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1506), das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1900) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Die Angabe zu § 1 wird wie folgt gefasst:

alt neu
  " § 1 Begriffsbestimmungen; Ausnahmen für bestimmte Zahlungsinstitute".

b) Nach der Angabe zu § 1 wird folgende Angabe eingefügt:

" § 1a Zusätzliche Begriffsbestimmungen für das E-Geld-Geschäft; Ausnahmen für bestimmte E-Geld-Institute".

c) Die Angabe zu § 2 wird wie folgt gefasst:

alt neu
  " § 2 Für Institute zugelassene Tätigkeiten und verbotene Geschäfte".

d) Die Angabe zu § 3 wird wie folgt gefasst:

alt neu
  " § 3 Aufsicht; Entscheidung in Zweifelsfällen".

e) Die Angabe zu § 4 wird wie folgt gefasst:

alt neu
  " § 4 Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste sowie das unerlaubte Betreiben des E-Geld-Geschäfts".

f) Die Angabe zu § 5 wird wie folgt gefasst:

alt neu
  " § 5 Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste sowie des unerlaubten Betreibens des E-Geld-Geschäfts".

g) Die Angabe zu § 8 wird wie folgt gefasst:

alt neu
  " § 8 Erlaubnis für Zahlungsinstitute".

h) Nach der Angabe zu § 8 wird folgende Angabe eingefügt:

" § 8a Erlaubnis für E-Geld-Institute".

i) Die Angabe zu § 9 wird wie folgt gefasst:

alt neu
  " § 9 Versagung der Erlaubnis für Zahlungsinstitute".

j) Nach der Angabe zu § 9 wird folgende Angabe eingefügt:

" § 9a Versagung der Erlaubnis für E-Geld-Institute".

k) Die Angabe zu § 12 wird wie folgt gefasst:

alt neu
  " § 12 Eigenkapital bei Zahlungsinstituten".

l) Nach der Angabe zu § 12 wird folgende Angabe eingefügt:

" § 12a Eigenkapital bei E-Geld-Instituten".

m) Die Angabe zur Überschrift des Abschnitts 4 wird wie folgt gefasst:

alt neu
  "Abschnitt 4
Vorschriften über die Beaufsichtigung von Instituten, sofortige Vollziehbarkeit".

n) Die Angabe zu § 13 wird wie folgt gefasst:

alt neu
  " § 13 Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen im Rahmen der Erbringung von Zahlungsdiensten".

o) Nach der Angabe zu § 13 wird folgende Angabe eingefügt:

" § 13a Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen für die Ausgabe von E-Geld".


p) Nach der Angabe zu § 17 wird folgende Angabe eingefügt:

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