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Änderungstext
Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie *
Vom 1. März 2011
(BGBl. I. Nr. 8 vom 08.03.2011 S. 288)
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Inhaltsübersicht
Artikel 1 Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 3 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 6 Änderung des Investmentgesetzes
Artikel 7 Änderung des Geldwäschegesetzes
Artikel 8 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 9 Änderung der Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung
Artikel 10 Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
Artikel 11 Änderung der Zahlungsinstituts-Eigenkapitalverordnung
Artikel 12 (weggefallen)
Artikel 13 Änderung der Liquiditätsverordnung
Artikel 14 Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
Artikel 15 InkSrafttreten
Artikel 1
Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1506), das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1900) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Die Angabe zu § 1 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 1 Begriffsbestimmungen; Ausnahmen für bestimmte Zahlungsinstitute". |
b) Nach der Angabe zu § 1 wird folgende Angabe eingefügt:
" § 1a Zusätzliche Begriffsbestimmungen für das E-Geld-Geschäft; Ausnahmen für bestimmte E-Geld-Institute".
c) Die Angabe zu § 2 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 2 Für Institute zugelassene Tätigkeiten und verbotene Geschäfte". |
d) Die Angabe zu § 3 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 3 Aufsicht; Entscheidung in Zweifelsfällen". |
e) Die Angabe zu § 4 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 4 Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste sowie das unerlaubte Betreiben des E-Geld-Geschäfts". |
f) Die Angabe zu § 5 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 5 Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste sowie des unerlaubten Betreibens des E-Geld-Geschäfts". |
g) Die Angabe zu § 8 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 8 Erlaubnis für Zahlungsinstitute". |
h) Nach der Angabe zu § 8 wird folgende Angabe eingefügt:
" § 8a Erlaubnis für E-Geld-Institute".
i) Die Angabe zu § 9 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 9 Versagung der Erlaubnis für Zahlungsinstitute". |
j) Nach der Angabe zu § 9 wird folgende Angabe eingefügt:
" § 9a Versagung der Erlaubnis für E-Geld-Institute".
k) Die Angabe zu § 12 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 12 Eigenkapital bei Zahlungsinstituten". |
l) Nach der Angabe zu § 12 wird folgende Angabe eingefügt:
" § 12a Eigenkapital bei E-Geld-Instituten".
m) Die Angabe zur Überschrift des Abschnitts 4 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
"Abschnitt 4 Vorschriften über die Beaufsichtigung von Instituten, sofortige Vollziehbarkeit". |
n) Die Angabe zu § 13 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 13 Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen im Rahmen der Erbringung von Zahlungsdiensten". |
o) Nach der Angabe zu § 13 wird folgende Angabe eingefügt:
" § 13a Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen für die Ausgabe von E-Geld".
p) Nach der Angabe zu § 17 wird folgende Angabe eingefügt:
(Stand: 16.06.2018)
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