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Länderliste K
Iran | Mosambik |
Kuba | Nordkorea |
Libanon | Syrien |
Länderliste L
(aufgehoben)
Leistungsverzeichnis (BAnz. 2002, Nr. 59a Beilage) |
Anlage LV |
A. Dienstleistungen und unentgeltliche Leistungen
Einnahmen und Ausgaben1 | Kennzahl | |
1. | Reiseverkehr und Personenbeförderung | |
Reiseverkehr und Personenbeförderung (ohne Ausgaben für Personenbeförderung im Wirtschaftsgebiet) | 010 | |
Ausgaben für Personenbeförderung im Wirtschaftsgebiet | 020 | |
2. | Transport | |
Einnahmen gebietsansässiger Transportunternehmen im Güterverkehr (einschl. Spedition)2 | 200 | |
Ausgaben für Frachten, Chartergebühren und Mieten im deutschen Außenhandel | ||
|
||
|
210 | |
|
220 | |
|
230 | |
|
240 | |
im Verkehr zwischen dritten Ländern | ||
|
250 | |
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260 | |
im Verkehr innerhalb des Wirtschaftsgebiets | 270 | |
3. | Transportnebenleistungen | |
Einnahmen in Zusammenhang mit Transporten z.B. für Hafengebühren, Notreparaturen, Laden, Löschen, Bemusterung, ausgenommen Einnahmen für Lieferung von Waren für den Bedarf ausländischer Beförderungsmittel, | ||
der Seehäfen und Seehafenbetriebe | 300 | |
der Binnen- und Lufthafenbetriebe und anderer Verkehrshilfsbetriebe | 310 | |
Ausgaben für Transportnebenkosten z.B. Treibstoffe und sonstiger Bedarf an Fahrzeugen (ausgenommen Ausgaben für die Einfuhr von Waren für den Bedarf von Beförderungsmitteln), Hafengebühren, Konsulatsgebühren, Notreparaturen, Laden, Löschen, Bemusterung usw. | ||
|
320 | |
|
330 | |
4. | Privater Versicherungsverkehr Versicherungsnehmer und andere Begünstigte aus Versicherungsverträgen, ausgenommen Versicherungsunternehmen |
|
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400 | |
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410 | |
|
420 | |
Versicherungsunternehmen | ||
Direktversicherung | ||
Einnahmen und Ausgaben aus Versicherungsverträgen mit Gebietsfremden | ||
|
440 | |
|
441 | |
|
442 | |
Ausgaben aus Versicherungsverträgen mit Gebietsansässigen | ||
|
443 | |
|
444 | |
|
445 | |
Rückversicherung | ||
|
450 | |
|
451 | |
Sonstige Einnahmen von Gebietsfremden mit Ausnahme von Vermögenserträgnissen | 460 | |
5. | Verschiedene Dienstleistungen | |
Verwertung, Erwerb und Auswertung von Urheberrechten, Erfindungen, Verfahren usw. | 500 | |
Filmgeschäft (einschl. Gagen) | 510 | |
Entgelte für unternehmerische Tätigkeiten (z.B. Beratung, Rechtsvertretung usw., soweit nicht anderswo zu erfassen) | 520 | |
Entgelte für unselbständige Arbeit | 521 | |
Pensionen, Renten, Sozialversicherung | 522 | |
Provisionen4, 5 | 523 | |
Regiekosten sowie Zuschüsse an Tochterunternehmen, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten6, 13 | 530 | |
Werbe- und Informationskosten | 540 | |
Reparaturen an Transport- und Verkehrsmitteln (ohne Notreparaturen), an Maschinen, Gebäuden usw. | 560 | |
Einnahmen aus Bauleistungen, Montagen und Ausbesserungen durch gebietsansässige Firmen in fremden Wirtschaftsgebieten | 570 | |
Ausgaben (Unkosten) gebietsansässiger Firmen für Maschinen, Material und Arbeitsentgelte bei Bauleistungen, Montagen und Ausbesserungen in fremden Wirtschaftsgebieten | 580 | |
Ausgaben für Bauleistungen, Montagen und Ausbesserungen durch gebietsfremde Firmen im Wirtschaftsgebiet | 570 | |
Einnahmen auf Grund von Warenlieferungen und Dienstleistungen an gebietsfremde Firmen bei Bauleistungen, Montagen und Ausbesserungen im Wirtschaftsgebiet | 580 | |
Post-, Paket- und Kurierdienste | 591 | |
6. | Nebenleistungen im Waren- und Dienstleistungsverkehr (Ersatz- und Rückzahlungen, Preisnachlass- und Haftungszahlungen, Zollerstattungen und dergleichen) |
|
|
600 | |
|
610 | |
7. | Bund, Länder und Gemeinden7, 8 | |
Einnahmen des Bundes, der Länder und Gemeinden7 (Steuern, Zahlungen zum Lastenausgleich, Gebühren, Spenden und dgl.) | 700 | |
Ausgaben des Bundes, der Länder und Gemeinden7, 8 | ||
|
710 | |
|
720 | |
|
740 | |
|
750 | |
|
760 | |
8. | Einnahmen und Ausgaben Privater im Verkehr mit gebietsfremden Behörden7, 8 Zahlungen infolge von Erbschaft, sonstige unentgeltliche Zuwendungen | |
Einnahmen Privater von gebietsfremden Behörden)≫ (Steuererstattungen, Unterstützungszahlungen, Entschädigungen und dgl.) sowie | ||
Ausgaben Privater an gebrietsfremde Behörden und diplomatische Vertretungen (Steuern, Spenden und dgl.) | 810 | |
|
850 | |
|
851 | |
9. | Sonstige Zahlungen, die nicht den Kapital- oder Warenverkehr betreffen z.B. Zahlungen im Zusammenhang mit Garantien, Bürgschaften und Warentermingeschäften; | |
Gewinne aus staatlich genehmigten Spielen (z.B. Lotterie, Lotto, Toto, Rennwetten) und Spieleinsätze, Preise und Belohnungen; Schadenersatz auf Grund unerlaubter Handlung, Havarie und sonstiger außervertraglicher Haftungsgründe; | ||
Geldstrafen, Geldbußen, Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung; Stornierungen, Irrläufer u. A | 900 |
B. Kapitalverkehr und Kapitalerträge
I.
Vermögensanlagen Gebietsansässiger
in fremden Wirtschaftsgebieten einschl. Kredite und Bankguthaben11
Einnahmen und Ausgaben1 | Kennzahl | |
1. | Ausländische Wertpapiere und Geldmarktpapiere | |
Festverzinsliche Wertpapiere | ||
|
101 | |
|
102 | |
Dividendenpapiere (nur Beteiligungen, die weniger als 10 % des Nennkapitals betragen) und Zertifikate von Kapitalanlagegesellschaften | 104 | |
Geldmarktpapiere | 10 | |
2. | Direktinvestitionen in fremden Wirtschaftsgebieten | |
Anteile am gezeichneten Kapital und an den Rücklagen von gebietsfremden Unternehmen, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten, sofern dem Kapitalgeber 10 % oder mehr des Nennkapitals des betreffenden Unternehmens zustehen12, 13 | 111 | |
Kredite (außer von Geldinstituten oder an Geldinstitute) mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten an gebietsfremde Unternehmen, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten, sofern dem Kreditgeber oder einem von ihm abhängigen Unternehmen 10 % oder mehr des Nennkapitals des betreffenden Unternehmens zustehen | 112 | |
3. | Kredite an sowie Bankguthaben bei Gebietsfremde(n) | |
Kredite und Bankguthaben mit einer Laufzeit bis zu 12 Monaten | - 14 | |
Kredite (ohne Direktinvestitionskredite) und Bankguthaben mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten | 121 | |
4. | Grundstücke und Rechte an Grundstücken in fremden Wirtschaftsgebieten | 131 |
5. | Sonstiger Kapitalverkehr | 13 |
II.
Vermögensanlagen Gebietsfremder
im Wirtschaftsgebiet einschl. Kredite und Bankguthaben11
Einnahmen und Ausgaben1 | Kennzahl | |
1. | Inländische Wertpapiere und Geldmarktpapiere | |
Festverzinsliche Wertpapiere (ohne Auslandsbonds) | ||
|
141 | |
|
142 | |
Auslandsbonds | 143 | |
Dividendenpapiere (nur Beteiligungen, die weniger als 10 % des Nennkapitalsbetragen) und Zertifikate von Kapitalanlagegesellschaften | 144 | |
Geldmarktpapiere | 145 | |
2. | Direktinvestitionen im Wirtschaftsgebiet | |
Anteile am gezeichneten Kapital und an den Rücklagen von gebietsansässigen Unternehmen, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten, sofern dem Kapitalgeber 10 % oder mehr des Nennkapitals des betreffenden Unternehmens zustehen12, 13 | 151 | |
Kredite (außer von Geldinstituten oder an Geldinstitute) mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten an gebietsansässige Unternehmen, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten, sofern dem Kreditgeber oder einem von ihm abhängigen Unternehmen 10 % oder mehr des Nennkapitals zustehen | 152 | |
3. | Kredite an sowie Bankguthaben bei Gebietsansässige(n) | |
Kredite und Bankguthaben mit einer Laufzeit bis zu 12 Monaten | -14 | |
Kredite (ohne Direktinvestitionskredite) und Bankguthaben mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten | 161 | |
4. | Grundstücke und Rechte an Grundstücken im Wirtschaftsgebiet | 171 |
5. | Sonstiger Kapitalverkehr | 179 M. Kapitalerträge |
III.
Kapitalverkehr
Einnahmen und Ausgaben1 | Kennzahl | |
1. | Pacht und Miete aus Grundbesitz | 181 |
2. | Zinsen | |
auf Staats- und Gemeindeanleihen | 182 | |
auf andere festverzinsliche Wertpapiere | 183 | |
auf Kredite, Darlehen und Hypotheken (einschl. Bankzinsen) | 184 | |
3. | Gewinne | |
aus Dividendenpapieren und Zertifikaten von Kapitalanlagegesellschaften | 185 | |
aus nicht in Wertpapieren verbrieften Geschäfts- und Kapitalanteilen13 | 186 |
C. Warenverkehr1
Einnahmen | Kennzahl | |
1. | Warenausfuhr (einschl. Lohnveredelung) | nicht meldepflichtig |
2. | Transithandel | keine |
3. | Sonstiger Warenverkehr | 997 |
Ausgaben1 | Kennzahl | |
1. | Wareneinfuhr (einschl. Lohnveredelung) | nicht meldepflichtig |
2. | Transithandel | keine |
3. | Sonstiger Warenverkehr | 997 |
D.
Lieferungen und Leistungen an die im Wirtschaftsgebiet stationierten ausländischen Streitkräfte
Einnahmen | Kennzahl | |
1. | Einnahmen aus Warenlieferungen | 998 |
2. | Einnahmen aus sonstigen Leistungen | 999 |
Ausgaben15 | Kennzahl |
________
Anmerkungen:
1) Bei Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Stationierung ausländischer Streitkräfte ist für Einnahmen die Kennzahl 998 oder 999, für Ausgaben die Kennzahl 997 zu verwenden.
2) Ohne Einnahmen der deutschen Seeschifffahrt im Zusammenhang mit der Personenbeförderung und dem Güterverkehr (Sondermeldung gemäß § 67 AWV auf Vordruck Anlage Z 8 zur AWV).
3) Einschließlich sonstiger Nebenkosten im Transithandel (vgl. auch Anmerkung 5).
4) Ohne Ausgaben der deutschen Seeschifffahrt für Chartergebühren, Transportnebenkosten und Provisionen (Sondermeldung gemäß § 67 AWV auf Vordruck Anlage Z 8 zur AWV).
5) Ausgaben im Zusammenhang mit dem Transithandel unter Kennzahl 250 (vgl. auch Anmerkung 3).
6) Zahlungen für Investitionszwecke siehe Teil B - Kapitalverkehr -.
7) Ohne Einnahmen und Ausgaben im Waren- und Kapitalverkehr sowie ohne Kapitalerträge.
8) Pensionen, Renten, Sozialversicherung unter Kennzahl 522.
9) Einschließlich Zahlungen im Zusammenhang mit Rückerstattungen.
10) Soweit diese nicht unter den Kennzahlen 700, 710-760 oder 800 zu melden sind.
11) Einschließlich Hypotheken und Schuldscheindarlehen, ohne Kredite mit einer vereinbarten Laufzeit oder Kündigungsfrist bis zu 12 Monaten einschließlich (vgl. Anmerkung 14).
12) Nicht verbriefte Anteile am gezeichneten Kapital und an den Rücklagen von weniger als 10% sind unter den Kennzahlen 139 bzw. 179 - Sonstiger Kapitalverkehr - auszuweisen.
13) Unter Kennzahl 111 bzw. 151 sind auch Zuschüsse an Tochterunternehmen, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten zur Abdeckung von Verlustvorträgen früherer Jahre zu melden. Dagegen sind Zuschüsse zur Vermeidung von Verlustvorträgen oder zur Abdeckung des Jahresfehlbetrages im laufenden Jahr unter Kennzahl 186 und Zuschüsse zum laufenden Geschäftsbetrieb unter Kennzahl 530 anzuzeigen.
14) Bei Zahlungen, die die Gewährung, Aufnahme oder Rückzahlung von Krediten betreffen (einschließlich der Begründung und Rückzahlung von Guthaben bei Geldinstituten), mit einer vereinbarten Laufzeit oder Kündigungsfrist bis zu 12 Monaten einschließlich sind Zahlungsmeldungen nicht abzugeben, sondern nach § 62 AWV die Bestände auf Vordruck Anlage Z 5 zur AWV zu melden.
15) Soweit entsprechende Ausgaben vorkommen, gilt die Kennzahl 997.
ENDE |
(Stand: 16.06.2018)
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