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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Planungssicherstellungsgesetzes
Vom 8. Dezember 2022
(BGBl. I Nr. 49 vom 13.12.2022 S. 2234)
Zu den Beratungsabläufen mit Erläuterungen / Begründungen im DIP
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Planungssicherstellungsgesetzes
Das Planungssicherstellungsgesetz vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 353) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Absatz 1 Satz 1, § 3 Absatz 1 Satz 1, § 4 Absatz 1 und § 6 Absatz 2 wird jeweils die Angabe "31. Dezember 2022" durch die Angabe "31. Dezember 2023" ersetzt.
2. § 7 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 wird die Angabe "31. Dezember 2022" durch die Angabe "31. Dezember 2023" ersetzt.
b) In Satz 2 wird die Angabe "30. September 2027" durch die Angabe "30. September 2028" ersetzt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
ID: 230070
ENDE |
(Stand: 24.01.2023)
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