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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Planungssicherstellungsgesetzes

Vom 8. Dezember 2022
(BGBl. I Nr. 49 vom 13.12.2022 S. 2234)



Zu den Beratungsabläufen mit Erläuterungen / Begründungen im DIP

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Planungssicherstellungsgesetzes

Das Planungssicherstellungsgesetz vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 353) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Absatz 1 Satz 1, § 3 Absatz 1 Satz 1, § 4 Absatz 1 und § 6 Absatz 2 wird jeweils die Angabe "31. Dezember 2022" durch die Angabe "31. Dezember 2023" ersetzt.

2. § 7 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 wird die Angabe "31. Dezember 2022" durch die Angabe "31. Dezember 2023" ersetzt.

b) In Satz 2 wird die Angabe "30. September 2027" durch die Angabe "30. September 2028" ersetzt.

Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

ID: 230070

ENDE

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(Stand: 24.01.2023)

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