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Bekanntmachung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Vom 01. März 2011
(VkBl. Nr. 6 vom 31.03.2011 S. 240)
Die Bundesrepublik Deutschland (Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes), vertreten durch das Wasser- und Schifffahrtsamt Brandenburg beabsichtigt die Grundinstandsetzung/ den Teilersatzneubau der Schleusenbrücke Schönwalde, Havelkanal (HvK) km 8,892.
Gegenstand der Maßnahme ist die Instandsetzung der bestehenden Unterbauten der Wegebrücke und der Ersatzneubau des Überbaus. Der vorhandene Überbau wird abgebrochen und anschließend durch einen Neubau ersetzt. An den Unterbauten werden nur die erforderlichen Anpassungs- und Grundinstandsetzungsarbeiten durchgeführt. Gleiches gilt für die anschließenden Rampen.
Die Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3a in Verbindung mit § 3c UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. a. Vorhaben nicht erforderlich ist.
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Die der Prüfung zu Grunde gelegten Unterlagen und die Begründung der Feststellung können auf Antrag nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost, Gerhart-Hauptmann-Str. 16, 39108 Magdeburg eingesehen werden.
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(Stand: 16.06.2018)
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