Regelwerk

Änderungstext

StVÄG 1999 - Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Strafverfahrensrechts - Strafverfahrensänderungsgesetz 1999

Vom 2. August 2000
(BGBl. I 2000 S. 1253)


Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

...

Artikel 3
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 203 Abs. 2 Satz 1 des Strafgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. August 1999 (BGBl. I S. 1818) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 4 wird am Ende das Wort "oder" durch ein Komma ersetzt.

2. In Nummer 5 wird am Ende nach dem Komma das Wort "oder" angefügt.

3. Nach Nummer 5 wird folgende Nummer 6 angefügt:

"6. Person, die auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Geheimhaltungspflicht bei der Durchführung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben auf Grund eines Gesetzes förmlich verpflichtet worden ist,".

...

Artikel 9b
Änderung des DNA-Identitätsfeststellungsgesetzes

Dem § 2 des DNA-Identitätsfeststellungsgesetzes vom 7. September 1998 (BGBl. I S. 2646), das durch das Gesetz vom 2. Juni 1999 (BGBl. I S. 1242) geändert worden ist, wird folgender Absatz 3 angefügt:

"(3) Bezüglich der in Absatz 1 genannten Personen gelten die §§ 131a und 131c der Strafprozessordnung entsprechend."

...

Artikel 14
Inkrafttreten

Artikel 1 Nr. 14, 15 §§ 476, 477 Abs. 2, Nr. 17, 18 und Artikel 12a treten am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am ersten Tage des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.

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