Regelwerk

Gesetz zu dem Protokoll vom 16. Oktober 2001 zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Vom 22. Juli 2005
(BGBl. II Nr. 16 vom 27.07.2005 S. 661)



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Dem in Luxemburg am 16. Oktober 2001 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Protokoll - vom Rat gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union erstellt - zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (BGBl. 2005 II S. 650 ) wird zugestimmt. Das Protokoll wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Protokoll nach seinem Artikel 13 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

Zum Protokoll

ENDE

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