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Änderungstext
Neuntes Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht
Vom 29. Juni 2026
(BGBl. I Nr. 197 vom 02.07.2026)
Zu den Beratungsabläufen mit Erläuterungen / Begründungen im DIP
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Steuerberatungsgesetzes
(Gültig ab 01.09.2026 siehe =>)
Das Steuerberatungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 1975 (BGBl. I S. 2735), das zuletzt durch Artikel 22 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 349) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Die Angabe zu § 4 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 4 Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen | " § 4 Lohnsteuerhilfevereine
§ 4a Vereine von Land- und Forstwirten § 4b Berufs- und Interessenvereinigungen; genossenschaftliche Prüfungsverbände und Treuhandstellen § 4c Öffentliche und öffentlich anerkannte Stellen; Notare; Patentanwälte § 4d Spediteure; sonstige Zollvertreter § 4e Nebenleistungen". |
b) Die Angabe zu § 7 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 7 Untersagung der Hilfeleistung in Steuersachen | " § 7 Untersagung der Hilfeleistung in Steuersachen; Verordnungsermächtigung". |
c) Die Angabe zum Zweiten Abschnitt des Ersten Teils wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| Zweiter Abschnitt Lohnsteuerhilfevereine Erster Unterabschnitt § 13 Zweck und Tätigkeitsbereich Zweiter Unterabschnitt § 14 Voraussetzungen für die Anerkennung, Aufnahme der Tätigkeit § 15 Anerkennungsbehörde, Satzung § 16 Gebühren für die Anerkennung § 17 Urkunde § 18 Bezeichnung "Lohnsteuerhilfeverein" § 19 Erlöschen der Anerkennung § 20 Rücknahme und Widerruf der Anerkennung Dritter Unterabschnitt § 21 Aufzeichnungspflicht § 22 Geschäftsprüfung § 23 Ausübung der Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nummer 11, Beratungsstellen § 24 Abwicklung der schwebenden Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nummer 11 § 25 Haftungsausschluss, Haftpflichtversicherung § 26 Allgemeine Pflichten der Lohnsteuerhilfevereine Vierter Unterabschnitt § 27 Aufsichtsbehörde § 28 Pflicht zum Erscheinen vor der Aufsichtsbehörde, Befugnisse der Aufsichtsbehörde § 29 Teilnahme der Aufsichtsbehörde an Mitgliederversammlungen § 30 Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine Fuenfter Unterabschnitt § 31 Durchführungsbestimmungen zu den Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine |
"Zweiter Abschnitt Lohnsteuerhilfevereine Erster Unterabschnitt § 13 Tätigkeit § 14 Anerkennung § 15 Anerkennungsverfahren; Bezeichnung; Gebühr § 16 Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Anerkennung § 17 Abwicklung schwebender Steuersachen § 18 Satzung des Lohnsteuerhilfevereins § 19 Beratungsstellen § 20 Leitung einer Beratungsstelle § 21 Vertreterversammlung Zweiter Unterabschnitt § 22 Allgemeine Pflichten der Lohnsteuerhilfevereine § 23 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten § 24 Mitteilungspflichten; Verzeichnisauszug § 25 Haftpflichtversicherung; Haftungsausschluss § 26 Geschäftsprüfung Dritter Unterabschnitt § 27 Zuständige Aufsichtsbehörde § 28 Pflicht zum Erscheinen vor der Aufsichtsbehörde § 28a Befugnisse der Aufsichtsbehörde § 29 Unterrichtung über Mitgliederversammlungen und Teilnahme der Aufsichtsbehörde § 30 Elektronisches Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine Vierter Unterabschnitt § 31 Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine; Verordnungsermächtigung". |
d) Die Angabe zum Dritten Teil wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| Dritter Teil Zwangsmittel, Ordnungswidrigkeiten Erster Abschnitt § 159 Zwangsmittel Zweiter Abschnitt § 160 Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen § 162 Verletzung der den Lohnsteuerhilfevereinen obliegenden Pflichten § 163 Pflichtverletzung von Personen, deren sich der Verein bei der Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nummer 11 bedient § 164 Verfahren |
"Dritter Teil Zwangsmittel, Ordnungswidrigkeiten § 159 Zwangsmittel § 160 Bußgeldvorschriften §§ 161 bis 164 (weggefallen)". |
(Stand: 16.07.2026)
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