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Regelwerk

Änderungstext

Neuntes Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht

Vom 29. Juni 2026
(BGBl. I Nr. 197 vom 02.07.2026)



Zu den Beratungsabläufen mit Erläuterungen / Begründungen im DIP

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

(Gültig ab 01.09.2026 siehe =>)

Das Steuerberatungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 1975 (BGBl. I S. 2735), das zuletzt durch Artikel 22 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 349) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Die Angabe zu § 4 wird durch die folgende Angabe ersetzt:

alt neu
§ 4 Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen " § 4 Lohnsteuerhilfevereine

§ 4a Vereine von Land- und Forstwirten

§ 4b Berufs- und Interessenvereinigungen; genossenschaftliche Prüfungsverbände und Treuhandstellen

§ 4c Öffentliche und öffentlich anerkannte Stellen; Notare; Patentanwälte

§ 4d Spediteure; sonstige Zollvertreter

§ 4e Nebenleistungen".

b) Die Angabe zu § 7 wird durch die folgende Angabe ersetzt:

alt neu
§ 7 Untersagung der Hilfeleistung in Steuersachen " § 7 Untersagung der Hilfeleistung in Steuersachen; Verordnungsermächtigung".

c) Die Angabe zum Zweiten Abschnitt des Ersten Teils wird durch die folgende Angabe ersetzt:

alt neu
Zweiter Abschnitt
Lohnsteuerhilfevereine

Erster Unterabschnitt
Aufgaben

§ 13 Zweck und Tätigkeitsbereich

Zweiter Unterabschnitt
Anerkennung

§ 14 Voraussetzungen für die Anerkennung, Aufnahme der Tätigkeit

§ 15 Anerkennungsbehörde, Satzung

§ 16 Gebühren für die Anerkennung

§ 17 Urkunde

§ 18 Bezeichnung "Lohnsteuerhilfeverein"

§ 19 Erlöschen der Anerkennung

§ 20 Rücknahme und Widerruf der Anerkennung

Dritter Unterabschnitt
Pflichten

§ 21 Aufzeichnungspflicht

§ 22 Geschäftsprüfung

§ 23 Ausübung der Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nummer 11, Beratungsstellen

§ 24 Abwicklung der schwebenden Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nummer 11

§ 25 Haftungsausschluss, Haftpflichtversicherung

§ 26 Allgemeine Pflichten der Lohnsteuerhilfevereine

Vierter Unterabschnitt
Aufsicht

§ 27 Aufsichtsbehörde

§ 28 Pflicht zum Erscheinen vor der Aufsichtsbehörde, Befugnisse der Aufsichtsbehörde

§ 29 Teilnahme der Aufsichtsbehörde an Mitgliederversammlungen

§ 30 Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine

Fuenfter Unterabschnitt
Verordnungsermächtigung

§ 31 Durchführungsbestimmungen zu den Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine

"Zweiter Abschnitt
Lohnsteuerhilfevereine

Erster Unterabschnitt
Anerkennung und allgemeine Anforderungen

§ 13 Tätigkeit

§ 14 Anerkennung

§ 15 Anerkennungsverfahren; Bezeichnung; Gebühr

§ 16 Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Anerkennung

§ 17 Abwicklung schwebender Steuersachen

§ 18 Satzung des Lohnsteuerhilfevereins

§ 19 Beratungsstellen

§ 20 Leitung einer Beratungsstelle

§ 21 Vertreterversammlung

Zweiter Unterabschnitt
Pflichten

§ 22 Allgemeine Pflichten der Lohnsteuerhilfevereine

§ 23 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

§ 24 Mitteilungspflichten; Verzeichnisauszug

§ 25 Haftpflichtversicherung; Haftungsausschluss

§ 26 Geschäftsprüfung

Dritter Unterabschnitt
Aufsicht

§ 27 Zuständige Aufsichtsbehörde

§ 28 Pflicht zum Erscheinen vor der Aufsichtsbehörde

§ 28a Befugnisse der Aufsichtsbehörde

§ 29 Unterrichtung über Mitgliederversammlungen und Teilnahme der Aufsichtsbehörde

§ 30 Elektronisches Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine

Vierter Unterabschnitt
Verordnungsermächtigung

§ 31 Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine; Verordnungsermächtigung".

d) Die Angabe zum Dritten Teil wird durch die folgende Angabe ersetzt:

alt neu
Dritter Teil
Zwangsmittel, Ordnungswidrigkeiten

Erster Abschnitt
Vollstreckung wegen Handlungen und Unterlassungen

§ 159 Zwangsmittel

Zweiter Abschnitt
Ordnungswidrigkeiten

§ 160 Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen

§ 162 Verletzung der den Lohnsteuerhilfevereinen obliegenden Pflichten

§ 163 Pflichtverletzung von Personen, deren sich der Verein bei der Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nummer 11 bedient

§ 164 Verfahren

"Dritter Teil
Zwangsmittel, Ordnungswidrigkeiten

§ 159 Zwangsmittel

§ 160 Bußgeldvorschriften

§§ 161 bis 164 (weggefallen)".

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(Stand: 16.07.2026)

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