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Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen und zur Änderung des Einkommensteuergesetzes
Vom 17. Juli 2017
(BGBl. I Nr. 48 vom 21.07.2017 S. 2443)
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG)
(nicht dargestellt)
Artikel 2
Änderung des Einkommensteuergesetzes
In § 3 Nummer 23 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2143) geändert worden ist, wird das Wort "und" durch ein Komma ersetzt und werden vor dem Semikolon die Wörter "und dem Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen" eingefügt.
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
ENDE |
(Stand: 26.04.2021)
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