Regelwerk |
Änderungstext
Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen
Vom 27. Juni 2017
(BGBl. I Nr. 43 vom 04.07.2017 S. 2074)
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes
Das Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1682) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 4i folgende Angabe eingefügt:
" § 4j Aufwendungen für Rechteüberlassungen".
2. § 3 Nummer 71 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
71. die aus einer öffentlichen Kasse gezahlten Zuschüsse für den Erwerb eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft in Höhe von 20 Prozent der Anschaffungskosten, höchstens jedoch 50.000 Euro. Voraussetzung ist, dass
|
"71. der aus einer öffentlichen Kasse gezahlte Zuschuss
Veräußerungsgewinn im Sinne von Satz 1 ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis die Anschaffungskosten einschließlich eines gezahlten Agios übersteigt. Erwerbsneben- und Veräußerungskosten sind nicht zu berücksichtigen." |
3. Nach § 4i wird folgender § 4j eingefügt:
" § 4j Aufwendungen für Rechteüberlassungen
(Stand: 26.04.2021)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion