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Änderungstext
Zweite Verordnung zur Änderung der Zinsinformationsverordnung *
Vom 5. November 2007
(BGBl. I Nr. 56 vom 09.11.2007 S. 2562)
Auf Grund des § 45e Satz 1 des Einkommensteuergesetzes, der durch Artikel 1 Nr. 28 des Gesetzes vom 15. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2645) eingefügt und durch Artikel 1 Nr. 21 des Gesetzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3310) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung:
Die Zinsinformationsverordnung vom 26. Januar 2004 (BGBl. I S. 128, 2005 I S. 1695), zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 28 des Gesetzes vom 22. September 2005 (BGBl. I S. 2809), wird wie folgt geändert:
1. § 16a Abs. 2 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 werden vor dem Wort "Guernsey" die Wörter "den Britischen Jungferninseln" sowie anschließend ein Komma eingefügt.
b) In Satz 2 wird das Komma nach dem Wort "Anguilla" durch das Wort "sowie" ersetzt und werden die Wörter "Britischen Jungferninseln und den" gestrichen.
2. Die Anlage (zu § 15) wird wie folgt geändert:
a) Nach den Angaben zu Belgien werden folgende Angaben eingefügt:
"Bulgarien
...* (Städte und Gemeinden)
...* (Sozialversicherungsfonds)".
______
*) Landessprache hier nicht wiedergegeben
b) Nach den Angaben zu Portugal werden folgende Angaben eingefügt:
"Rumänien
autoritalile administratiei publice locale (lokale Behörden der öffentlichen Verwaltung)".
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(Stand: 26.04.2021)
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