Regelwerk

Änderungstext

Änderung der Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge

Vom 09. Februar 2006
(StAnz. Nr. 11 vom 13.03.2006 S. 190)


Im Einvernehmen mit dem Innenministerium, dem Ministerium für Bau und Verkehr und dem Finanzministerium wird die Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge vom 22. Juni 2004 (ThürStAnz Nr. 28/2004 S. 1737) wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht wird der Gliederungspunkt "2.2 Auftragsberatungsstelle" durch den Gliederungspunkt "2.2 Auftragsberatung Thüringen" ersetzt.

2. Ziffer 2.2 wird wie folgt gefasst:

alt neu
Beratungsstelle für das öffentliche Auftragswesen (vgl. § 4 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A) ist in Thüringen die

Auftragsberatungsstelle Thüringen e. V. Weimarische Straße 45.99099 Erfurt Telefon: 0361.3484116 Telefax: 0361.3484188

Die Auftragsberatungsstelle Thüringen e. V. hat nach § 2 ihrer Satzung die Aufgabe, im Gesamtinteresse einer freien Wirtschaft die angemessene Beteiligung der Unternehmen aus Industrie, Handel und Handwerk des Freistaats Thüringen an öffentlichen Aufträgen zu fördern.

Sie benennt auf Anforderung den öffentlichen Auftraggebern geeignete Bewerber bei einem Auftragswert über 5.000,00 Euro.

Dabei ist auf eine angemessene Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen, auf die Berücksichtigung der durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften bevorzugten Bewerber, auf regionale Streuung im Freistaat Thüringen und auf einen Wechsel des Bewerberkreises zu achten.

Die Auftragsberatungsstelle darf nur fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Bewerber benennen. Die Firmenvorschläge dürfen nicht von der Zugehörigkeit der Firmen zu Organisationen oder zu Verbänden der gewerblichen Wirtschaft abhängig gemacht werden.

Für ihre Mitwirkung bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen darf die Auftragsberatungsstelle kein Entgelt fordern oder annehmen.

Die Auftragsberatungsstelle darf keine Aufschlüsse geben über Vorgänge, die nach Natur der Sache Vertraulichkeit oder Geheimhaltung erfordern.

 "Beratungsstellen für das Öffentliche Auftragswesen in Thüringen sind die Thüringer Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern. Sie haben im Gesamtinteresse einer freien Wirtschaft die angemessene Beteiligung der Unternehmen aus Industrie, Handel und Handwerk des Freistaats Thüringen an öffentlichen Aufträgen zu fördern. Die zentrale Stelle für die Zubenennung der Auftragsberatung Thüringen ist die Industrie- und Handelskammer Erfurt (IHK Erfurt). Diese benennt auf Anforderung den öffentlichen Auftraggebern geeignete Bewerber bei einem Auftragswert über 5.000,00 Euro.

Dabei ist auf eine angemessene Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen, auf die Berücksichtigung der durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften bevorzugten Bewerber, auf regionale Streuung im Freistaat Thüringen und auf einen Wechsel des Bewerberkreises zu achten.

Die IHK Erfurt darf nur fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Bewerber benennen. Die Firmenvorschläge dürfen nicht von der Zugehörigkeit der Firmen zu Organisationen oder zu Verbänden der gewerblichen Wirtschaft abhängig gemacht werden. Die IHK Erfurt darf keine Aufschlüsse geben über Vorgänge, die nach Natur der Sache Vertraulichkeit oder Geheimhaltung erfordern.

Für die öffentlichen Auftraggeber erfolgt die Zubenennung kostenfrei."

3. Diese Änderung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

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