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Regelwerk
Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten gemäß § 20 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
- Saarland -

Vom 4. Dezember 2018
(Amtsbl. I Nr. 48 vom 20.12.2018 S. 820)



Auf Grund

verordnet die Landesregierung zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. September 2017 (BGBl. I S. 3370):

Artikel 1

Die Verordnung über Zuständigkeiten gemäß § 20 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 30. Juli 2003 (Amtsbl. S. 2146), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 24. Januar 2006 (Amtsbl. S. 174), wird wie folgt geändert:

1. In der Überschrift der Verordnung sowie in § 1 Absatz 1 wird die Angabe " § 20" jeweils durch die Angabe " § 65" ersetzt.

2. § 1 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Nummer 1 werden die Wörter "Ministerium für Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter "Oberbergamt des Saarlandes" ersetzt.

b) In Absatz 2 wird die Angabe " § 23" durch die Angabe " § 69" ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

ID 190102

ENDE

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