Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes

Vom 18. Dezember 2006
(Amtsbl. Nr. 55 vom 21.12.2006 S. 2239)


Auf Grund des § 18 des Gaststättengesetzes verordnet die Landesregierung:

Artikel 1
Änderung der Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes

Die Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes vom 27. April 1971, zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 24 des Gesetzes vom 18. Februar 2004 (Amtsblatt S. 822), wird wie folgt geändert:

1. In § 17 Abs. 1 sind nach den Wörtern "Schank- und Speisewirtschaften" die Wörter ", für Spielhallen" einzufügen.

2. In § 18 Abs. 1 ist das Wort "Spielhallen," zu streichen.

3. § 23 wird wie folgt neu gefasst:

alt neu
§ 23 In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am 9. Mai 1971 in Kraft.

 " § 23 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 9. Mai 1971 in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 2010 außer Kraft."

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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