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GrStG-Saar - Saarländisches Grundsteuergesetz
Gesetz Nr. 2040 zur Einführung einer Landesgrundsteuer
- Saarland -
Vom 15. September 2021
(Amtsbl. I Nr. 74 vom 28.10.2021 S. 2372)
Vom Bundesrecht abweichende Länderregelung siehe =>
Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
§ 1 Steuermesszahlen für Grundstücke des Grundvermögens
(1) Die Steuermesszahlen für im Saarland belegene Grundstücke des Grundvermögens betragen abweichend von § 15 Absatz 1 des Grundsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2931),
(2) Für § 15 Absatz 2 bis Absatz 5 des Grundsteuergesetzes sind die Steuermesszahlen nach § 1 Absatz 1 maßgeblich.
§ 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
ENDE |
(Stand: 26.11.2024)
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