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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb interner Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz in den Kommunen
- Schleswig-Holstein -

Vom 24. Mai 2024
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 6 vom 06.06.2024 S. 403)


Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
LHinSchG - Landeshinweisgeberschutzgesetz
EU

- wie eingefügt -

Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

_____
EU) Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (ABl. L 305 vom 26.11.2019 S. 17), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2022/1925 (ABl. L 265 vom 12.10.2022 S. 1) geändert worden ist.


ENDE

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