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Änderungstext
Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb interner Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz in den Kommunen
- Schleswig-Holstein -
Vom 24. Mai 2024
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 6 vom 06.06.2024 S. 403)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
LHinSchG - Landeshinweisgeberschutzgesetz EU
- wie eingefügt -
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
_____
EU) Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (ABl. L 305 vom 26.11.2019 S. 17), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2022/1925 (ABl. L 265 vom 12.10.2022 S. 1) geändert worden ist.
ENDE |
(Stand: 17.06.2024)
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