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Änderungstext
Landesverordnung zur Änderung der Verwaltungsgebührenverordnung
- Schleswig-Holstein -
Vom 13. Juni 2023
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 10 vom 27.07.2023 S. 310)
Aufgrund des § 2 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 17, Januar 1974 (GVOBl, Schl.-H. S. 37), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 6. Dezember 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 1002), in Verbindung mit § 5 Absatz 3 der Verwaltungsgebührenverordnung vom 26. September 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 476), zuletzt geändert durch [... bitte einsetzen Angaben zur letzten Änderung...], in Verbindung mit § 27 Absatz 2 des Landesverwaltungsgesetzes verordnet das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport:
Artikel 1
Änderung der Verwaltungsgebührenverordnung
Die Verwaltungsgebührenverordnung vom 26. September 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 476), zuletzt geändert durch [... bitte einsetzen Angabe zur letzten Änderung...], wird wie folgt geändert:
§ 6 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
1. Die Angabe "49,00 Euro" wird ersetzt durch die Angabe "53,00 Euro".
2. Die Angabe "55,00 Euro" wird ersetzt durch die Angabe "57,00 Euro".
3. Die Angabe "66,00 Euro" wird ersetzt durch die Angabe "68,00 Euro".
4. Die Angabe "82,00 Euro" wird ersetzt durch die Angabe "85,00 Euro".
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
ID 231529
ENDE |
(Stand: 05.03.2024)
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