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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes sowie des Gesetzes über die Stiftungsuniversität zu Lübeck
- Schleswig-Holstein -

Vom 3. Februar 2022
(GVBl. Nr. 2 vom 17.02.2022 S. 102)



Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Hochschulgesetzes

Das Hochschulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 39), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2020 (GVOBl. Schl.-H. 2021 S. 2), wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Die Angabe zu § 10 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 10 (gestrichen) " § 10 Hochschulentwicklung"

b) Die Angaben zu den §§ 15 und 16 werden durch die folgenden Angaben ersetzt:

alt neu
§ 15 Beschlüsse

§ 16 Öffentlichkeit der Sitzungen

" § 15 Öffentlichkeit der Sitzungen

§ 16 Beschlüsse"

c) Folgende Angabe § 18a wird eingefügt:

" § 18a Allianz für Lehrkräftebildung"

d) Die Angabe zu § 45 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 45 Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten " § 45 Verarbeitung personenbezogener Daten"

e) Die Angabe zu § 58 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 58 Wissenschaftliche Weiterbildung und berufsbegleitendes Studium " § 58 Wissenschaftliche und künstlerische Weiterbildung und berufsbegleitendes Studium"

f) Nach der Angabe zu § 62 wird folgende Angabe § 62a eingefügt:

" § 62a Tenure-Track-Professur"

g) Die Angabe zu § 65 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 65 Außerplanmäßige Professur, Honorar-Professur, Seniorprofessur, Privatdozentinnen und Privatdozenten " § 65 Außerplanmäßige Professur, Honorarprofessur, Seniorprofessur, Privatdozentinnen und Privatdozenten, Gastprofessur

h) Nach der Angabe zu § 76 werden die folgenden § 76a und § 76b eingefügt:

" § 76a Akkreditierungsverfahren im Rahmen der staatlichen Anerkennung

§ 76b Gebühren und Auslagen"

i) Die Angabe zu § 97 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 97 Beschlüsse " § 97 (gestrichen)"

j) Die Angabe zu § 98 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 98 Öffentlichkeit der Sitzungen " § 98 (gestrichen)"

k) Die Angabe zu § 99 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 99 Wahlen " § 99 (gestrichen)"

l) Die Angabe zu § 101 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 101 Einteilung des Hochschuljahres " § 101 (gestrichen)"

m) Die Angabe zu § 102 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 102 Übergang vom Bachelor zum Master " § 102 (gestrichen)"

n) Die folgenden §§ 109 und 110 werden angefügt:

" § 109 Optionsregelung

§ 110 Innovationsklausel

§ 111 Übergangsvorschrift"

2. § 1 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter "Fachhochschule Lübeck" durch die Wörter "Technische Hochschule Lübeck" ersetzt.

b) In Absatz 2 Satz 1 wird nach dem Wort "Verfassung" die Angabe " (§ 7 Satz 1)" eingefügt.

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(Stand: 01.03.2022)

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