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Änderungstext
Landesverordnung zum Neuerlass der Landesverordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen und zur Änderung der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren
- Schleswig-Holstein -
Vom 11. Mai 2021
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 9 vom 10.06.2021 S. 637)
Aufgrund des
Artikel 1
PflAbfVO - Pflanzenabfallverordnung
Landesverordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen
( wie eingefügt).
Artikel 2
Änderung der Verwaltungsgebührenverordnung
Der Allgemeine Gebührentarif der Verwaltungsgebührenverordnung vom 26. September 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 476), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. Mai 2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 599), wird wie folgt geändert:
1. In Tarifstelle 1.14.2 wird die Angabe " § 5" durch die Angabe " § 6" ersetzt.
2. In Tarifstelle 1.14.3 wird die Angabe " § 6" durch die Angabe " § 5" ersetzt.
3.Nach Tarifstelle 1.16 wird folgende Tarifstelle eingefügt:
"1.17 | Entgegennahme und Prüfung von Anzeigen nach § 2 Absatz 3 der Pfanzenabfallverordnung vom 11. Mai 2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 637) | 50 bis 500" |
Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Landesverordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen vom 1. Juni 1990 (GVOBl. Schl.-H. S. 412) außer Kraft.
ID: 211243
ENDE |
(Stand: 22.06.2021)
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