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Änderungstext
Landesverordnung zur Änderung der Verwaltungsgebührenverordnung
- Schleswig-Holstein -
Vom 11. Mai 2021
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 9 vom 10.06.2021 S. 599)
Aufgrund des § 2 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 17. Januar 1974 ((GVOBl. Schl.-H. S. 37), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. September 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 508), in Verbindung mit § 5 Absatz 3 Verwaltungsgebührenverordnung vom 26. September 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 476), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Dezember 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 976), verordnet das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung:
Artikel 1
Änderung der Verwaltungsgebührenverordnung
Die Verwaltungsgebührenverordnung vom 26. September 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 476), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Dezember 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 976), wird wie folgt geändert:
§ 6 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
1. Die Angabe "45,00 Euro" wird ersetzt durch die Angabe "49,00 Euro".
2. Die Angabe "51,00 Euro" wird ersetzt durch die Angabe "55,00 Euro".
3. Die Angabe "63,00 Euro" wird ersetzt durch die Angabe "66,00 Euro".
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
ID: 211244
ENDE |
(Stand: 22.06.2021)
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