Regelwerk

Änderungstext

Landesverordnung zur Anpassung von Rechtsvorschriften an geänderte Zuständigkeiten
der obersten Landesbehörden und geänderte Ressortbezeichnungen

- Schleswig-Holstein -

Vom 16. März 2015
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 4 vom 30.04.2015 S. 96)



Aufgrund des § 27 Absatz 3 des Landesverwaltungsgesetzes verordnet das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten, dem Ministerium für Schule und Berufsbildung, dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie sowie dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung:

Abschnitt 1
Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Berufsbildung

Artikel 1
Gesetz über das Jugendaufbauwerk 1)

Das Gesetz über das Jugendaufbauwerk vom 13. Dezember 1949 (GVOBl. Schl.-H. 1950 S. 11) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Dezember 1971 (GVOBl. Schl.-H. S. 182), Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen zuletzt ersetzt durch Verordnung vom 4. April 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 143), ist wie folgt geändert:

1. § 2 ist wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 ist die Bezeichnung "Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie" durch die Bezeichnung "Ministerium für Schule und Berufsbildung" ersetzt.

b) In Absatz 2 ist die Bezeichnung "Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie" durch die Bezeichnung "Ministeriums für Schule und Berufsbildung" und die Bezeichnung "Ministeriums für Bildung und Wissenschaft" durch die Bezeichnung "Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie" ersetzt.

2. In § 5 Absatz 2 ist die Bezeichnung "Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie" durch die Bezeichnung "Ministerium für Schule und Berufsbildung" ersetzt.

3. § 6 ist wie folgt geändert:

a) In Absatz 2 Satz 2 ist die Bezeichnung "Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie" durch die Bezeichnung "Ministerium für Schule und Berufsbildung" ersetzt.

b) In Absatz 3 ist die Bezeichnung "Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie" durch die Bezeichnung "Ministerium für Schule und Berufsbildung" ersetzt.

4. In § 8 ist die Bezeichnung "Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie" durch die Bezeichnung "Ministerium für Schule und Berufsbildung" und die Bezeichnung "Ministerium für Bildung und Wissenschaft" durch die Bezeichnung "Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie" ersetzt.

Artikel 2
Berufsrechtszuständigkeitsverordnung 2)

Die Berufsrechtszuständigkeitsverordnung vom 3. Dezember 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 556), geändert durch Verordnung vom 10. Dezember 2012 (GVOBl. Schl.-H. 2013 S. 4), Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen ersetzt durch Verordnung vom 4. April 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 143), ist wie folgt geändert:

1. In § 1 ist die Bezeichnung "Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie" durch die Bezeichnung "Ministerium für Schule und Berufsbildung" ersetzt.

2. § 2 Absatz 2 ist die Bezeichnung "Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie" durch die Bezeichnung "Ministerium für Schule und Berufsbildung" ersetzt.

3. In § 6 Absatz 1 ist die Bezeichnung "Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie" durch die Bezeichnung "Ministerium für Schule und Berufsbildung" und die Bezeichnung "Ministerium für Bildung und Wissenschaft" durch die Bezeichnung "Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie" ersetzt.

Abschnitt 2
Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung

Artikel 3
Studentenwerksgesetz 3)

Das Studentenwerksgesetz vom 22. April 1971 (GVOBl. Schl.-H. S. 186), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. September 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 306), ist wie folgt geändert:

1. § 1 ist wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 2 ist die Bezeichnung "Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie" durch die Bezeichnung

"Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung" ersetzt.

b) In Absatz 2 ist die Bezeichnung "Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie" durch die Bezeichnung "Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung" ersetzt.

2. In § 2 Absatz 2 Satz 3 ist die Bezeichnung "Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie" durch die Bezeichnung "Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung" ersetzt.

3. In § 3 Absatz 2 ist die Bezeichnung "Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technölogie" durch die Bezeichnung "Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung" ersetzt.

4. In § 6 Absatz 2 Satz 2 ist die Bezeichnung "Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie" durch die Bezeichnung "Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung" ersetzt.

5. § 8 ist wie folgt geändert:

a) In Absatz 3 Satz 2 ist die Bezeichnung "Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie" durch die Bezeichnung "Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung" ersetzt.

b) In Absatz 4 Satz 2 ist die Bezeichnung "Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie" durch die Bezeichnung "Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung" ersetzt.

6.

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