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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Landespressegesetzes *

Vom 25. Januar 2012
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 47 vom 23.02.2012 S. 266)


Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Landespressegesetzes

Das Landespressegesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 105), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. März 2010 (GVOBl. Schl.-H. S. 356), wird wie folgt geändert:

1. § 17 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:

a) Die Angabe " § 130 Abs. 2 und 4" wird durch die Angabe " § 130 Abs. 2 und 5" ersetzt.

b) Die Angabe " § 184 Abs. 3 und 4" wird durch die Angabe " §§ 184a, 184b Abs. 1 bis 3 und § 184c Abs. 1 bis 3" ersetzt.

2. § 18

§ 18 Hörfunk, Fernsehen, Mediendienste

§ 4 gilt für Hörfunk, Fernsehen und Mediendienste entsprechend.

wird gestrichen.

Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

*) Ändert Ges. vom 31. Januar 2005, GS Schl.-H. II, Gl.-Nr. 2250-1

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