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Regelwerk

Änderungstext

Landesverordnung zur Änderung der Bekanntmachungsverordnung *
- Schleswig-Holstein -

Vom 6. Oktober 2010
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 17 vom 28.10.2010 S. 629)



Aufgrund des § 329 des Landesverwaltungsgesetzes verordnet das Innenministerium:

Artikel 1

Die Bekanntmachungsverordnung vom 11. November 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 527) wird wie folgt geändert:

1. In § 4 Abs. 3 wird folgender Satz angefügt:

"Amtsangehörige Gemeinden und Ämter können vereinbaren, dass die Bereitstellung nach Satz 1 über die Internetseite des Amtes erfolgt; die Auffindbarkeit der Bekanntmachungen unter dem Gemeindenamen ist sicherzustellen."

2. § 7 Abs. 1 Nr. 3 wird wie folgt geändert:

a) Halbsatz 2 erhält folgende Fassung:

alt neu
; ist nach § 4 Abs. 1 Satz 1 ein Hinweis in der Zeitung erforderlich, muss dieser zuvor innerhalb eines Zeitraumes von drei Tagen erfolgt sein; wird der Hinweis in der Zeitung durch einen entsprechenden Aushang ersetzt, gilt die Bekanntmachung mit Ablauf des Tages als bewirkt, an dem sie im Internet verfügbar und der Hinweis auf sie an der Bekanntmachungstafel erfolgt ist, "; ist nach § 4 Abs. 1 Satz 1 ein Hinweis in der Zeitung erforderlich, muss dieser innerhalb eines Zeitraumes von bis zu drei Tagen vor dem Tag der Bereitstellung nach Halbsatz 1 erfolgt sein".

b) Nach den Worten "erfolgt sein" wird folgender Halbsatz eingefügt:

"; erfolgt der Hinweis in mehreren Zeitungen, ist die zuletzt erscheinende Zeitung für die Berechnung des Zeitraumes maßgebend".

3. § 8 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

alt neu
 (2) Diese Verordnung tritt fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft. "(2) Diese Verordnung tritt am 29. Oktober 2015 außer Kraft."

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

Die vorstehende Verordnung wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

*) Ändert LVO vom 11. November 2005, GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 114-0-3

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