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Änderungstext
Gesetz zur Änderung polizeirechtlicher Vorschriften
- Sachsen -
Vom 24. Juni 2026
(SächsGVBl. Nr. 8 vom 30.06.2026 S. 190)
EU-Rechtsakte siehe =>
Artikel 1
Änderung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes
Das Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz vom 11. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 358), das durch das Gesetz vom 5. Juli 2024 (SächsGVBl. S. 595) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Die Angabe zu § 3 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 3 Tätigwerden für andere Stellen | " § 3 Tätigwerden der Polizei für die Polizeibehörden oder andere Stellen". |
b) Nach der Angabe zu § 12 wird die folgende Angabe eingefügt:
" § 12a Einsatz technischer Mittel gegen unbemannte Fahrzeugsysteme".
c) Die Angabe zu § 19 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 19 Wohnungsverweisung und Kontaktverbot | " § 19 Maßnahmen zum Schutz vor häuslicher Gewalt und sonstigen Nachstellungen". |
d) Nach der Angabe zu § 57 wird die folgende Angabe eingefügt:
" § 57a Anwendungen zur automatisierten Verarbeitung von an öffentlichen Orten und besonders gefährdeten öffentlichen Einrichtungen offen erhobenen personenbezogenen Daten, Verordnungsermächtigung".
e) Die Angabe zu § 59 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 59 Einsatz technischer Mittel zur Verhütung schwerer grenzüberschreitender Kriminalität | " § 59 (weggefallen)". |
f) Die Angabe zu § 60 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 60 Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung und zur gezielten Kontrolle | " § 60 Ausschreibung von Personen und Sachen". |
g) Nach der Angabe zu § 62 wird die folgende Angabe eingefügt:
" § 62a Anlassbezogener besonderer automatisierter Datenabgleich und anlassbezogene automatisierte Datenanalyse, Verordnungsermächtigung
§ 62b Anlassbezogene nachträgliche Fernidentifizierung".
h) Nach der Angabe zu § 66 wird die folgende Angabe eingefügt:
" § 66a Unterbrechung oder Verhinderung der Telekommunikation".
i) Die Angabe zu § 69 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 69 Unterbrechung oder Verhinderung der Telekommunikation | " § 69 (weggefallen)". |
j) Die Angabe zu § 71 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 71 Standortermittlung von gefährdeten Personen | " § 71 Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen". |
k) Die Angabe zu § 72 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 72 Verpflichtung der Diensteanbieter | " § 72 (weggefallen)". |
l) Die Angabe zu § 79 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 79 Zweckbindung, Zweckänderung, Grundsatz der hypothetischen Datenneuerhebung | " § 79 Befugnis zur Datenverarbeitung". |
m) Nach der Angabe zu § 79 wird die folgende Angabe eingefügt:
" § 79a Zweckbindung, Zweckänderung, Hypothetische Datenneuerhebung
§ 79b Weiterverarbeitung zu Aus- und Fortbildungszwecken, zu statistischen oder wissenschaftlichen Zwecken, Weiterverarbeitung von Vorgangsverwaltungs- und Protokolldaten
§ 79c Entwicklung, Training und Testen von regelbasierten und lernenden IT-Systemen".
n) Die Angabe zu § 80 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 80 Befugnis zur Datenweiterverarbeitung | " § 80 Vorsorgende Speicherung von personenbezogenen Daten zu Verurteilten, Beschuldigten, Verdächtigen und Anlasspersonen". |
o) Nach der Angabe zu § 80 wird die folgende Angabe eingefügt:
" § 80a Vorsorgende Speicherung von personenbezogenen Daten zu Zeuginnen und Zeugen, Opfern, Hinweisgeberinnen und -gebern, Kontakt und Begleitpersonen
§ 80b Vorsorgende Speicherung von zu Gefahrenabwehrzwecken erhobenen Daten
(Stand: 14.07.2026)
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