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Änderungstext
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Sächsischen E-Government-Gesetz-Durchführungsverordnung
- Sachsen -
Vom 22. Januar 2019
(SächsGVBl. Nr. 2 vom 12.02.2019 S. 81)
Auf Grund des § 10 Absatz 4 Satz 1 und 3 in Verbindung mit Satz 4 Nummer 2 und 4 des Sächsischen E-Government-Gesetzes vom 9. Juli 2014 (SächsGVBl. S. 398) verordnet die Staatsregierung:
Artikel 1
Änderung der Sächsischen E-Government-Gesetz-Durchführungsverordnung
Die Sächsische E-Government-Gesetz-Durchführungsverordnung vom 13. Dezember 2016 (SächsGVBl. S. 664), die durch Artikel 10 der Verordnung vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 1 wird wie folgt geändert:
a) Nach Absatz 10 wird folgender Absatz 11 eingefügt:
"(11) Der Freistaat Sachsen stellt als Basiskomponente eine E-Government-Anwendung bereit, die
Das Servicekonto ist zugleich Nutzerkonto nach § 3 Absatz 2 des Onlinezugangsgesetzes."
b) Die bisherigen Absätze 11 bis 14 werden die Absätze 12 bis 15.
c) Der bisherige Absatz 15 wird Absatz 16 und die Wörter "Das Staatsministerium des Innern" werden durch die Wörter "Die Staatskanzlei" ersetzt.
d) Der bisherige Absatz 16 wird Absatz 17 und die Wörter "das Staatsministerium des Innern" werden durch die Wörter "die Staatskanzlei" ersetzt.
2. § 2 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 wird nach der Angabe "22.11.2016, S. 72" die Angabe "L 127 vom 23.05.2018 S. 2" eingefügt und es werden die Wörter "in der jeweils geltenden Fassung" gestrichen.
bb) In Satz 2 werden die Wörter "vom Staatsministerium des Innern" durch die Wörter "von der Staatskanzlei" ersetzt.
b) In Absatz 2 werden die Wörter "das Staatsministerium des Innern" durch die Wörter "die Staatskanzlei" und die Angabe "10" wird durch die Angabe "11" ersetzt.
c) In Absatz 3 Satzteil vor Nummer 1 und Absatz 4 werden jeweils die Wörter "das Staatsministerium des Innern" durch die Wörter "die Staatskanzlei" ersetzt.
3. § 3 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 werden die Wörter "das Staatsministerium des Innern" durch die Wörter "die Staatskanzlei" ersetzt.
b) In Absatz 2 Nummer 1 werden die Wörter " § 1 Absatz 1, 3, 6, 11 Satz 2 und Absatz 13" durch die Wörter " § 1 Absatz 1, 3, 6, 12 Satz 2 und Absatz 14" ersetzt.
c) In Absatz 2 Nummer 2 werden die Wörter " § 1 Absatz 2, 4, 5, 7, 9, 12 und 14" durch die Wörter " § 1 Absatz 2, 4, 5, 7, 9, 13 und 15" ersetzt.
d) In Absatz 3 wird die Angabe "11 Satz 3" durch die Angabe "11, 12 Satz 3" ersetzt.
4. In § 6 Absatz 2 und 4 werden jeweils die Wörter "dem Staatsministerium des Innern" durch die Wörter "der Staatskanzlei" ersetzt.
5. In § 6 Absatz 7 Satz 2 und 3 werden jeweils die Wörter "vom Staatsministerium des Innern" durch die Wörter "von der Staatskanzlei" ersetzt.
6. In § 6 Absatz 5 und § 10 Absatz 1 Satz 2 werden jeweils die Wörter "das Staatsministerium des Innern" durch die Wörter "die Staatskanzlei" ersetzt.
7. In § 5 Absatz 1 Satzteil vor Nummer 1 und Absatz 2, § 6 Absatz 1 Satzteil vor Nummer 1 und Absatz 7 Satz 1, § 7 Absatz 1 Satzteil vor Nummer 1 und Absatz 2, § 8 Absatz 1 Satz 1 Satzteil vor Nummer 1 und Satz 3 und Absatz 2, § 9 Absatz 1 Satzteil vor Nummer 1 und Absatz 2 sowie § 10 Absatz 1 Satz 1 Satzteil vor Nummer 1 und Absatz 2 werden jeweils die Wörter "Das Staatsministerium des Innern" durch die Wörter "Die Staatskanzlei" ersetzt.
8. Nach § 10 wird folgender § 11 eingefügt:
" § 11 Servicekonto
(1) Die Staatskanzlei ist berechtigt, zur Umsetzung der Funktionen nach § 1 Absatz 11 mit Einwilligung des Nutzers folgende Daten zu verarbeiten:
(Stand: 26.04.2021)
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