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Änderungstext
Vierzigstes Landesgesetz zur Änderung der Verfassung für Rheinland-Pfalz
(Änderung des Artikels 113)
- Rheinland-Pfalz -
Vom 19. Juni 2024
(GVBl. Nr. 15 vom 26.06.2024 S. 253)
Der Landtag Rheinland-Pfalz hat mit der für Verfassungsänderungen vorgeschriebenen Mehrheit das folgende Gesetz beschlossen:
Die Verfassung für Rheinland-Pfalz vom 18. Mai 1947 (VOBl. S. 209), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. April 2022 (GVBl. S. 105), BS 100-1, wird wie folgt geändert:
Artikel 113 wird wie folgt geändert:
1. Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:
"Das Gesetz- und Verordnungsblatt kann in elektronischer Form geführt werden."
2. Absatz 3 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
(3) Die Verkündung von Rechtsverordnungen regelt das Gesetz. | "(3) Das Nähere zur Form der Ausfertigung und zur Verkündung von Gesetzen sowie die Verkündung von Rechtsverordnungen regelt ein Gesetz." |
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
ID: 241503
ENDE |
(Stand: 03.07.2024)
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