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Regelwerk

Änderungstext

Vierzigstes Landesgesetz zur Änderung der Verfassung für Rheinland-Pfalz
(Änderung des Artikels 113)

- Rheinland-Pfalz -

Vom 19. Juni 2024
(GVBl. Nr. 15 vom 26.06.2024 S. 253)


Der Landtag Rheinland-Pfalz hat mit der für Verfassungsänderungen vorgeschriebenen Mehrheit das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Die Verfassung für Rheinland-Pfalz vom 18. Mai 1947 (VOBl. S. 209), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. April 2022 (GVBl. S. 105), BS 100-1, wird wie folgt geändert:

Artikel 113 wird wie folgt geändert:

1. Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

"Das Gesetz- und Verordnungsblatt kann in elektronischer Form geführt werden."

2. Absatz 3 erhält folgende Fassung:

alt neu
(3) Die Verkündung von Rechtsverordnungen regelt das Gesetz. "(3) Das Nähere zur Form der Ausfertigung und zur Verkündung von Gesetzen sowie die Verkündung von Rechtsverordnungen regelt ein Gesetz."

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

ID: 241503


ENDE

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