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Regelwerk

Änderungstext

Siebtes Gesetz zur Änderung des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen
- Nordrhein-Westfalen -

Vom 10. Dezember 2024
(GV. NRW. Nr. 42 vom 23.12.2024 S. 1207)


Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Artikel 1

Das Justizgesetz Nordrhein-Westfalen vom 26. Januar 2010 (GV. NRW. S. 30), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. September 2024 (GV. NRW. S. 635) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 110 Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt geändert:

a) Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 2 eingefügt:

"2. bei Entscheidungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und den dazu ergangenen Rechtsverordnungen,"

b) Die bisherigen Nummern 2 bis 8 werden die Nummern 3 bis 9.

2. Dem § 133 wird folgender Absatz 4 angefügt:

"(4) Auf Verwaltungsakte im Sinne des § 110 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2, die vor dem 24. Dezember 2024 bekannt gegeben worden sind, findet das bis einschließlich 23. Dezember 2024 geltende Recht weiter Anwendung."

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung (24.12.2024) in Kraft.

ID: 243192


ENDE

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