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Änderungstext
Siebtes Gesetz zur Änderung des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen
- Nordrhein-Westfalen -
Vom 10. Dezember 2024
(GV. NRW. Nr. 42 vom 23.12.2024 S. 1207)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Das Justizgesetz Nordrhein-Westfalen vom 26. Januar 2010 (GV. NRW. S. 30), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. September 2024 (GV. NRW. S. 635) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 110 Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt geändert:
a) Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 2 eingefügt:
"2. bei Entscheidungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und den dazu ergangenen Rechtsverordnungen,"
b) Die bisherigen Nummern 2 bis 8 werden die Nummern 3 bis 9.
2. Dem § 133 wird folgender Absatz 4 angefügt:
"(4) Auf Verwaltungsakte im Sinne des § 110 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2, die vor dem 24. Dezember 2024 bekannt gegeben worden sind, findet das bis einschließlich 23. Dezember 2024 geltende Recht weiter Anwendung."
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung (24.12.2024) in Kraft.
ID: 243192
ENDE |
(Stand: 16.01.2025)
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