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Regelwerk

Änderungstext

Vierte Verordnung zur Änderung der Meldedatenübermittlungsverordnung
- Nordrhein-Westfalen -

Vom 7. Dezember 2022
(GV. NRW NR. 47 vom 16.12.2022 S. 1070)



Auf Grund des § 11 Absatz 1 Nummer 2 bis 4, 6 und 7 des Meldegesetzes NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. September 1997 (GV. NRW. S. 332, ber. S. 386), der durch Artikel 1 Nummer 20 des Gesetzes vom 8. September 2015 (GV. NRW. S. 666) eingefügt worden ist, verordnet das Ministerium des Innern:

Artikel 1

Die Meldedatenübermittlungsverordnung vom 20. Oktober 2015 (GV. NRW. S. 707), die zuletzt durch Verordnung vom 8. September 2021 (GV. NRW. S. 1084) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 wird nach der Angabe "34," die Angabe "34a," eingefügt.

b) Absatz 5 Satz 1

Soweit im Einzelfall eine Datenübertragung nach Absatz 2 Nummer 1 oder das Abrufverfahren bei der Meldebehörde vorübergehend nicht verfügbar oder nicht zugelassen ist, darf die Auskunft schriftlich oder mit Zustimmung der Empfängerin oder des Empfängers auf Datenträgern auf sicherem Weg versandt werden.

wird aufgehoben.

c) Absatz 6 wird wie folgt geändert:

aa) Satz 1

Mit Ausnahme von Absatz 5 ist die Übermittlung in schriftlicher Form oder mittels Datenträger grundsätzlich nur dann zulässig, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist oder die für das Meldewesen zuständige Aufsichtsbehörde im Einzelfall zugestimmt hat.

swird aufgehoben.

bb) In dem neuen Satz 1 wird die Angabe "Satz 1" durch die Wörter " § 34 Absatz 2 Satz 5 des Bundesmeldegesetzes" ersetzt.

cc) In dem neuen Satz 2 werden nach dem Wort "trägt" die Wörter "im Falle des § 34 Absatz 6 Satz 2 des Bundesmeldegesetzes" eingefügt.

2. In § 3 Absatz 3 wird die Tabelle wie folgt geändert:

a) In Nummer 3 werden nach den Wörtern "Geburtsdatum und -ort" die Wörter "sowie bei Geburt im Ausland auch der Staat" eingefügt.

b) In Nummer 5 wird die Angabe "1201" durch die Angabe "1200" ersetzt.

3. § 4 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 werden die Wörter "den Bundespräsidenten und" gestrichen.

b) In Absatz 2 wird die Tabelle wie folgt geändert:

aa) Nach Nummer 3 wird folgende Nummer 4 eingefügt:

"4. Geschlecht 0701"

bb) Die bisherige Nummer 4 wird Nummer 5 und die Angabe "1201" durch die Angabe "1200" ersetzt.

cc) Die bisherige Nummer 5 wird Nummer 6.

dd) Die bisherige Nummer 6 wird Nummer 7 und nach der Angabe "6." werden die Wörter "Familienstand und" eingefügt.

ee) Die bisherigen Nummern 7 und 8 werden die Nummern 8 und 9.

4. In § 5 Absatz 2 Nummer 10 der Tabelle wird das Wort "Sterbetag" durch das Wort "Sterbedatum" ersetzt.

5. In § 6 Satz 1 Nummer 11 der Tabelle werden die Wörter "Sterbetag und -ort" durch die Wörter "Sterbedatum und -ort sowie bei Versterben im Ausland auch der Staat" ersetzt.

6. In § 7 Absatz 1 wird die Tabelle wie folgt geändert:

a) In Nummer 2 wird die Angabe "0203" durch die Angabe "0204" ersetzt.

b) In Nummer 7 werden nach den Wörtern "Tag des Ein- und Auszugs" ein Komma sowie die Wörter "Datum der Anmeldung oder Abmeldung von Amts wegen" eingefügt und nach der Angabe "1306," wird die Angabe "1308, 1309," eingefügt.

c) In Nummer 10 wird das Wort "Sterbetag" durch das Wort "Sterbedatum" ersetzt.

d) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt:

"(2) Sofern ein Rückmeldeverfahren aus Anlass einer Anmeldung, einer Anmeldung ohne Bezug einer neuen Wohnung im Inland oder bei Änderungen des Wohnungsstatus vorgesehen ist, erfolgt die Übermittlung der Daten nach Absatz 1 erst nach Abschluss des Rückmeldeverfahrens."

e) Die bisherigen Absätze 2 und 3 werden die Absätze 3 und 4.

7. § 9 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 wird die Tabelle wie folgt geändert:

aa) In Nummer 2 wird die Angabe "0203" durch die Angabe "0204" ersetzt.

bb) In Nummer 7 wird nach der Angabe "1801," die Angabe "1801a," eingefügt.

b) In Absatz 2 Satz 1 wird die Tabelle wie folgt geändert:

aa) In Nummer 2 wird die Angabe "0203" durch die Angabe "0204" ersetzt.

bb) In Nummer 3 werden nach den Wörtern "Geburtsdatum und -ort" die Wörter "sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat" eingefügt.

c) In Absatz 6 Satz 1 wird die Tabelle wie folgt geändert:

aa) In Nummer 1 wird das Wort "und" durch ein Komma ersetzt.

bb) In Nummer 2 wird der Punkt am Ende durch das Wort "und" ersetzt.

cc) Folgende Nummer 3 wird angefügt:

"3. Rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft 1104."

8. In § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der Tabelle wird die Angabe "0203" durch die Angabe "0204" ersetzt.

9. In § 10a wird die Tabelle wie folgt geändert:

a) In Nummer 3 werden nach den Wörtern "Geburtsdatum und -ort" die Wörter "sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat" eingefügt.

b) In Nummer 6 wird die Angabe "1231" durch die Angabe "1233" und die Angabe "1801" durch die Angabe "0918, 0919" ersetzt.

c) In Nummer 7 wird die Angabe "1223" durch die Angabe "1233" ersetzt.

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(Stand: 20.12.2022)

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