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Änderungstext
Aufhebung des Runderlasses "Bestellung von behördlichen Datenschutzbeauftragten gemäß § 32a DSG NRW"
- Nordrhein-Westfalen -
Vom 17. Oktober 2022
(MBl. NRW. Nr. 37 vom 02.11.2022 S. 846)
Runderlass des Ministeriums des Innern - 15 - 29.02.02 -
Der Runderlass des Innenministeriums "Bestellung von behördlichen Datenschutzbeauftragten gemäß § 32a DSG NRW" vom 12. Dezember 2000 (MBl. NRW. 2001 S. 50) wird aufgehoben.
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
ID: 222428
ENDE |
(Stand: 24.11.2022)
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