Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

19. Rundfunkänderungsgesetz
Gesetz zur Änderung des WDR-Gesetzes, des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen und zur Änderung weiterer Gesetze

- Nordrhein-Westfalen -

Vom 4. Mai 2021
(GV. NRW Nr. 39 vom 17.05.2021 S. 597)



Artikel 1
Änderung des WDR-Gesetzes

Das WDR-Gesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. April 1998 (GV. NRW. S. 265), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. April 2020 (GV. NRW. S. 284) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Die Angabe zu § 6a wird wie folgt gefasst:

alt neu
" § 6a Inhalte von Werbung, Kennzeichnung und Einfügung der Rundfunkwerbung".

b) Die Angabe zu § 18 wird wie folgt gefasst:

alt neu
" § 18 Beschlussfassung und Sitzungen des Rundfunkrats".

c) Die Angabe zu § 57a wird wie folgt gefasst:

alt neu
" § 57a Übergangsregelung zur Neukonstituierung des Rundfunkrates und des Verwaltungsrates, sowie zur Unvereinbarkeit von Ämtern und Tätigkeiten sowie zum Beschlussverfahren".

2. § 1 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

alt neu
"(3) Der ZDF-Staatsvertrag vom 31. August 1991 (GV. NRW. S. 408) und der Staatsvertrag über die Körperschaft des öffentlichen Rechts, DeutschlandradioâEuro˜ vom 17. Juni 1993 (GV. NRW. S. 874) in der jeweils geltenden Fassung bleiben unberührt."

b) In Absatz 4 werden die Wörter "Rundfunkstaatsvertrags (RStV)" durch die Wörter "Medienstaatsvertrages in der jeweils geltenden Fassung" ersetzt.

3. § 3 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

alt neu
"(1) Aufgabe des WDR ist die für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Rundfunk im Sinne des Medienstaatsvertrages. Der WDR bietet Telemedienangebote nach Maßgabe der §§ 30 bis 32 des Medienstaatsvertrages an. Werbung mit Ausnahme von Produktplatzierung findet in Telemedienangeboten nicht statt."

b) In Absatz 2 Satz 2 werden die Angabe "11b" durch die Angabe "28" und das Wort "RStV" durch das Wort "des Medienstaatsvertrages" ersetzt.

c) Absatz 5 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 2 wird die Angabe "11f RStV" durch die Angabe "32 des Medienstaatsvertrages" ersetzt.

bb) Satz 3 wird wie folgt gefasst:

alt neu
"Werbung mit Ausnahme von Produktplatzierung nach Maßgabe von § 8 Absatz 7 und § 38 des Medienstaatsvertrages findet in den Angeboten nach den Sätzen 1 und 2 nicht statt."

d) In Absatz 8 Satz 3 werden die Angaben "11a Absatz 2" und "11d bis 11f RStV" durch die Angaben "27 Absatz 2" und "30 bis 32 des Medienstaatsvertrages" ersetzt.

4. § 3a wird wie folgt gefasst:

alt neu
"Dem WDR stehen die sich aus dem Medienstaatsvertrag ergebenden Auskunftsrechte gegenüber Behörden zu."

5. In § 4 Absatz 5 wird das Wort "Werbung" durch das Wort "Rundfunkwerbung" ersetzt.

6. § 5 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

alt neu
"(3) Für den WDR gelten die Bestimmungen des Medienstaatsvertrages zur Barrierefreiheit mit der Maßgabe, dass der nach § 7 Absatz 2 Satz 1 des Medienstaatsvertrages zu erstattende Bericht an den Rundfunkrat zu erfolgen hat."

7. § 5a wird wie folgt geändert:

a) In der Überschrift wird die Angabe " § 5 a" durch die Angabe " § 5a" ersetzt.

b) In Absatz 1 wird das Wort "Rundfunkstaatsvertrages" durch das Wort "Medienstaatsvertrages" ersetzt.

8. § 6a wird wie folgt geändert:

a) In der Überschrift werden die Angabe " § 6 a" durch die Angabe " § 6a" und das Wort "Werbung" jeweils durch das Wort "Rundfunkwerbung" ersetzt.

b) In Satz 1 werden das Wort "RStV" durch das Wort "Medienstaatsvertrages" und das Wort "Werbung" jeweils durch das Wort "Rundfunkwerbung" ersetzt.

9. § 15 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 wird die Angabe "60" durch die Angabe "55" ersetzt.

bb) In Satz 2 wird die Angabe "bis 5" durch die Angabe "und 4" ersetzt.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 26.05.2021)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion