Regelwerk |
Änderungstext
Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Land Nordrhein-Westfalen
- Nordrhein-Westfalen -
Vom 8. Dezember 2015
(GV.NRW Nr. 45 vom 16.12.2015 S. 812)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Artikel 1
LRiStaG - Landesrichter- und Staatsanwältegesetz Richter- und Staatsanwältegesetz für
das Land Nordrhein-Westfalen
- wie eingefügt -
Artikel 2
Änderung des Landesrichtergesetzes
312
Die §§ 1 bis 19a, 22 bis 34 und 70 bis 79 des Landesrichtergesetzes vom 29. März 1966 (GV. NRW. S. 217), das zuletzt durch Gesetz vom 9. Juni 2009 (GV. NRW. S. 341) geändert worden ist, werden aufgehoben.
§ 1 GeltungsbereichDieses Gesetz gilt für die Berufsrichter des Landes; es gilt für ehrenamtliche Richter und für Staatsanwälte, soweit dies besonders bestimmt ist.
§ 2 Richtereid
Der Richter hat in öffentlicher Sitzung eines Gerichts den Richtereid nach § 38 des Deutschen Richtergesetzes mit der Verpflichtung auf die Landesverfassung zu leisten. Die Eidesformel lautet:
"Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe."Der Eid kann ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden.
§ 3 Altersgrenze04 09
(1) Für den Richter ist das vollendete siebenundsechzigste Lebensjahr die Altersgrenze (Regelaltersgrenze).
(2) Der Richter auf Lebenszeit oder auf Zeit tritt mit dem Ende des Monats in den Ruhestand, in dem er die Altersgrenze erreicht. Richter, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des fünfundsechzigsten Lebensjahres. Für Richter, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, wird die Altersgrenze wie folgt angehoben:
Geburtsjahr Anhebung um Monate Altersgrenze Jahr Monate 1947 1 65 1 1948 2 65 2 1949 3 65 3 1950 4 65 4 1951 5 65 5 1952 6 65 6 1953 7 65 7 1954 8 65 8 1955 9 65 9 1956 10 65 10 1957 11 65 11 1958 12 66 0 1959 14 66 2 1960 16 66 4 1961 18 66 6 umwelt-online - Demo-Version
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