Regelwerk

Änderungstext

Zehnte Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung

Vom 27. November 2007
(GVBl. Nr. 30 vom 10.12.2007 S. 589)
Gl.-Nr.: 2011


Aufgrund des § 2 Abs. 2 und des § 6 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. August 1999 (GV. NRW. S. 524), zuletzt geändert durch Artikel 5 Nr. 5 des Hochschulfreiheitsgesetzes vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW. S. 474), wird verordnet: 

Artikel I

Die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung vom 3. Juli 2001 (GV. NRW. S. 262), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. März 2007 (GV. NRW. S. 142), wird wie folgt geändert:

A.

1. In § 1 Abs. 2 wird nach Nummer 1 die Nummer 2 neu eingefügt.

2. In § 1 Abs. 2 wird die bisherige Nummer 2 zu Nummer 3.

3. § 1 Abs. 3

  (3) Die Tarifstelle 11.11.1 tritt zum 1. April 2007 in Kraft. Die Tarifstellen 23.6.5.1, 23.8.4.9 bis 23.8.4.13 treten mit Wirkung zum 1. Januar 2007 in Kraft.

wird gestrichen.

B.

Im Allgemeinen Gebührentarif werden folgende Änderungen vorgenommen:

4. Nach der Tarifstelle 2.4.3 wird folgende neue Tarifstelle eingefügt:

"2.4.3.1 Prüfung der Bauvorlagen bei der Anzeige von Nutzungsänderungen
Gebühr: Euro 50 bis 250

Die Gebühr für das Anzeigeverfahren ist nicht zu erheben, wenn die Bauaufsichtsbehörde nach einer Anzeige ein Genehmigungsverfahren durchführt."

5. In der Tarifstelle 2.5.6.4 wird nach der Textangabe " Gebühr: Euro 10 je Grundstück" die Textangabe "jedoch höchstens Euro 100" angefügt.

6. Die Tarifstelle 2.6.1 erhält folgende neue Fassung:

alt neu
 2.6.1 Energieeinsparungsverordnung (EnEV) vom 16. November 2001 (BGBl. I. S. 3085), Verordnung zur Umsetzung der Energieeinsparungsverordnung - EnEV - UVO - vom 31. Mai 2002 (GV. NRW. S. 210, ber. S. 367) "2.6.1 Energieeinsparungsverordnung (EnEV) vom 24. Juli 2007 (BGBl. I. S. 1519), Verordnung zur Umsetzung der Energieeinsparungsverordnung (EnEV - UVO)".

7. In der Tarifstelle 2.6.1.1 wird die Textangabe " § 16 Abs. 1 EnEV" durch die Textangabe " § 24 Abs. 1 EnEV" ersetzt.

8. In der Tarifstelle 2.6.1.2 wird die Textangabe " § 16 Abs. 2 EnEV" durch die Textangabe " § 24 Abs. 2 EnEV" ersetzt.

9. In der Tarifstelle 2.6.1.3 wird die Textangabe " § 16 Abs. 2 EnEV" durch die Textangabe " § 24 Abs. 2 EnEV" ersetzt.

10. In der Tarifstelle 2.6.1.4 wird die Textangabe " § 17 EnEV" durch die Textangabe " § 25 Abs. 1 EnEV" ersetzt.

11. In der Anlage 1 zum Gebührentarif (zu Tarifstelle 2) wird in der Nummer 28 nach dem Wort "Scheunen" der Klammerzusatz "(soweit nicht unter Nr. 22)" angefügt.

12. Die Tarifstelle 3.2.7 erhält folgende neue Fassung:

alt neu
  "3.2.7 Schriftliche Auskünfte über bergbaubedingte Gefährdungspotenziale des Untergrundes: Auskunft, wonach ein Planungsvorhaben nicht von Gefährdungspotenzialen tangiert ist
Gebühr: Euro 10

Auskunft über bekannten tiefen/oberflächennahen/tagesnahen Bergbau
Gebühr: Euro 15

Auskunft über widerrechtlichen Abbau Dritter/Uraltbergbau
Gebühr: Euro 15

Auskunft über verlassene Tagesöffnungen des Bergbaus
Gebühr: Euro 15

Auskunft über bergbaubedingte Methanausgasungen
Gebühr: Euro 15

Auskunft über bergbaubedingte Veränderungen des Grund- und Grubenwasserstandes
Gebühr: Euro 15".

13. In der Tarifstelle 5.1.1 wird in der Zeile Gebühr die Zahl "4" durch die Zahl "7" ersetzt.

14. Nach der Tarifstelle 5.1.1 wird folgende neue Tarifstelle 5.1.1.1 eingefügt:

"5.1.1.1 Einfache Melderegisterauskunft gem. § 34 1b MG NRW je Betroffenen:
Gebühr: Euro 4".

15. In der Tarifstelle 5.1.2.wird in der Zeile Gebühr die Zahl "7" durch die Zahl "10" ersetzt.

16. In der Tarifstelle 5.1.3 wird in der Zeile Gebühr die Zahlenangabe "5 bis 15" durch die Zahlenangabe "10 bis 30" ersetzt.

17. In der Tarifstelle 5.1.4 wird in der Zeile Gebühr die Zahlenangabe "10 bis 25" durch die Zahlenangabe "20 bis 45" ersetzt.

18. In der Tarifstelle 5.2 wird in der Zeile Gebühr die Zahl "5" durch die Zahl "6" ersetzt.

19. Die Tarifstellen 5a.1 und 5a.2 entfallen. Die bisherigen Tarifstellen 5a.3 bis 5a.5 werden zu den neuen Tarifstellen 5a.1 bis 5a.3.

20. In den neuen Tarifstellen 5a.2 und 5a.3 ist jeweils das Wort "fälschungssicheren" zu streichen.

21. In den folgenden Tarifstellen werden in der Zeile Gebühr die Zahlen wie folgt ersetzt:

8.1.1 "69" durch "67" "54" durch "52" "32" durch "33"

8.1.2 "69" durch "67" "54" durch "52" "32" durch "33"

8.1.7.1 "69" durch "67" "54" durch "52" "32" durch "33".

22. Die Tarifstellen 8.1.6.1 bis 8.1.6.31 werden aufgehoben.

23. Die bisherigen Tarifstellen 8.1.6.32 bis 8.1.6.32.6 werden die neuen Tarifstellen 8.1.6.1 bis 8.1.6.1.6.

24. In der Tarifstelle 8.1.8.1.1.3 wird in der Zeile Gebühr die Zahl "20" durch die Zahl "65" ersetzt.

25. In der Tarifstelle 8.1.8.1.4.1 wird das Wort "Dokumentenrolle" durch das Wort "Dokumentenkontrolle" ersetzt.

26. In der Tarifstelle 8.3.3.1 wird in der Zeile Gebühr die Zahl "170" durch die Zahl "300" ersetzt.

27. In der Tarifstelle 8.3.3.2 wird in der Zeile Gebühr die Zahl "115" durch die Zahlangabe "115 bis 200" ersetzt.

28. In der Tarifstelle 8.3.4.1 wird in der Zeile Gebühr die Zahl "55" durch die Zahl "75" ersetzt.

29.

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