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Änderungstext
Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung und zur Einführung eines Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels
- Niedersachsen -
Vom 10. Dezember 2020
(Nds. GVBl. Nr. 45 vom 15.12.2020 S. 464)
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Niedersächsischen Verfassung
Im Ersten Abschnitt der Niedersächsischen Verfassung vom 19. Mai 1993 (Nds. GVBl. S. 107), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Oktober 2019 (Nds. GVBl. S. 288), wird nach Artikel 6b der folgende Artikel 6c eingefügt:
"Artikel 6c Klima
In Verantwortung auch für die künftigen Generationen schützt das Land das Klima und mindert die Folgen des Klimawandels."
Artikel 2
NKlimaG - Niedersächsisches Klimagesetz
Niedersächsisches Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels
( wie eingefügt).
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
ID 202494
ENDE |
(Stand: 26.04.2021)
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