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Änderungstext
Erstes Gesetz zur Bürokratieentlastung in Mecklenburg-Vorpommern
- Mecklenburg-Vorpommern -
Vom 8. Juli 2026
(GVOBl. M-V Nr. 21 vom 21.07.2026 S. 719)
In Bearbeitung
Artikel 1
Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes
(Gültig ab 01.09.2026 siehe =>)
Das Landesverwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Mai 2020 (GVOBl. M-V S. 410, 465), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2024 (GVOBl. M-V S. 617) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
(Frühestens gültig ab 01.07.2027 siehe =>)
a) Die Angabe zu Abschnitt 1 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| Abschnitt 1 Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation |
"Abschnitt 1 Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit". |
(Frühestens gültig ab 01.07.2027 siehe =>)
b) Die Angabe zu § 3a wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 3a Elektronische Kommunikation | "Abschnitt 1a Elektronische Kommunikation § 3a Elektronische Kommunikation § 3b Elektronische Form § 3c Sichere Übermittlungswege; Verordnungsermächtigung". |
(Gültig ab 10.07.2026 siehe =>)
c) Die Angabe zu § 25 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 25 Beratung, Auskunft, frühe Öffentlichkeitsbeteiligung | " § 25 Beratung, Auskunft
§ 25a Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung". |
(Gültig ab 29.07.2026 siehe =>)
d) Die Angabe zu § 27b wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 27b Zugänglichmachung auszulegender Dokumente | " § 27b Auslegung von Dokumenten". |
(Frühestens gültig ab 01.07.2027 siehe =>)
e) Nach der Angabe zu § 42a wird die folgende Angabe eingefügt:
" § 42b Vollständigkeitsfiktion in Anzeigeverfahren
§ 42c Sicherungsbescheid".
(Gültig ab 29.07.2026 siehe =>)
f) Nach der Angabe zu § 72 wird die folgende Angabe eingefügt:
" § 72a Einreichung des Plans".
(Gültig ab 29.07.2026 siehe =>)
g) Nach der Angabe zu § 73 wird die folgende Angabe eingefügt:
" § 73a Behördenbeteiligung
§ 73b Erörterungstermin
§ 73c Planänderung im Verfahren".
(Gültig ab 29.07.2026 siehe =>)
h) Die Angabe zu § 74 wird durch die folgende Angabe ersetzt:
| alt | neu |
| § 74 Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung | " § 74 Planfeststellungsbeschluss
§ 74a Plangenehmigung § 74b Entfallen von Planfeststellung und Plangenehmigung". |
(Gültig ab 29.07.2026 siehe =>)
i) Nach der Angabe zu § 75 wird die folgende Angabe eingefügt:
" § 75a Außerkrafttreten des Plans".
(Gültig ab 29.07.2026 siehe =>)
j) Nach der Angabe zu § 120a wird die folgende Angabe eingefügt:
" § 120b Übergangsvorschrift zu den §§ 72 bis 78".
(Frühestens gültig ab 01.07.2027 siehe =>)
2. Die Überschrift des Abschnitts 1 wird durch die folgende Überschrift ersetzt:
| alt | neu |
| Abschnitt 1 Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation |
"Abschnitt 1 Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit". |
(Frühestens gültig ab 01.07.2027 siehe =>)
3. Nach § 3 wird der folgende Abschnitt 1a eingefügt:
"Abschnitt 1a
Elektronische Kommunikation".
(Frühestens gültig ab 01.07.2027 siehe =>)
4. § 3a
(Stand: 07.08.2026)
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