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Regelwerk

Änderungstext

Erstes Gesetz zur Bürokratieentlastung in Mecklenburg-Vorpommern
- Mecklenburg-Vorpommern -

Vom 8. Juli 2026
(GVOBl. M-V Nr. 21 vom 21.07.2026 S. 719)


In Bearbeitung

Artikel 1
Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes

(Gültig ab 01.09.2026 siehe =>)

Das Landesverwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Mai 2020 (GVOBl. M-V S. 410, 465), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2024 (GVOBl. M-V S. 617) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

(Frühestens gültig ab 01.07.2027 siehe =>)
a) Die Angabe zu Abschnitt 1 wird durch die folgende Angabe ersetzt:

alt neu
Abschnitt 1
Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation
"Abschnitt 1
Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit".

(Frühestens gültig ab 01.07.2027 siehe =>)
b) Die Angabe zu § 3a wird durch die folgende Angabe ersetzt:

alt neu
§ 3a Elektronische Kommunikation "Abschnitt 1a
Elektronische Kommunikation

§ 3a Elektronische Kommunikation

§ 3b Elektronische Form

§ 3c Sichere Übermittlungswege; Verordnungsermächtigung".

(Gültig ab 10.07.2026 siehe =>)
c) Die Angabe zu § 25 wird durch die folgende Angabe ersetzt:

alt neu
§ 25 Beratung, Auskunft, frühe Öffentlichkeitsbeteiligung " § 25 Beratung, Auskunft

§ 25a Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung".

(Gültig ab 29.07.2026 siehe =>)
d) Die Angabe zu § 27b wird durch die folgende Angabe ersetzt:

alt neu
§ 27b Zugänglichmachung auszulegender Dokumente " § 27b Auslegung von Dokumenten".

(Frühestens gültig ab 01.07.2027 siehe =>)
e) Nach der Angabe zu § 42a wird die folgende Angabe eingefügt:

" § 42b Vollständigkeitsfiktion in Anzeigeverfahren

§ 42c Sicherungsbescheid".

(Gültig ab 29.07.2026 siehe =>)
f) Nach der Angabe zu § 72 wird die folgende Angabe eingefügt:

" § 72a Einreichung des Plans".

(Gültig ab 29.07.2026 siehe =>)
g) Nach der Angabe zu § 73 wird die folgende Angabe eingefügt:

" § 73a Behördenbeteiligung

§ 73b Erörterungstermin

§ 73c Planänderung im Verfahren".

(Gültig ab 29.07.2026 siehe =>)
h) Die Angabe zu § 74 wird durch die folgende Angabe ersetzt:

alt neu
§ 74 Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung " § 74 Planfeststellungsbeschluss

§ 74a Plangenehmigung

§ 74b Entfallen von Planfeststellung und Plangenehmigung".

(Gültig ab 29.07.2026 siehe =>)
i) Nach der Angabe zu § 75 wird die folgende Angabe eingefügt:

" § 75a Außerkrafttreten des Plans".

(Gültig ab 29.07.2026 siehe =>)
j) Nach der Angabe zu § 120a wird die folgende Angabe eingefügt:

" § 120b Übergangsvorschrift zu den §§ 72 bis 78".

(Frühestens gültig ab 01.07.2027 siehe =>)
2.
Die Überschrift des Abschnitts 1 wird durch die folgende Überschrift ersetzt:

alt neu
Abschnitt 1
Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation
"Abschnitt 1
Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit".

(Frühestens gültig ab 01.07.2027 siehe =>)
3. Nach § 3 wird der folgende Abschnitt 1a eingefügt:

"Abschnitt 1a
Elektronische Kommunikation".

(Frühestens gültig ab 01.07.2027 siehe =>)
4. § 3a

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