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Änderungstext
Fuenftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Mecklenburg-Vorpommern -
Vom 21. Dezember 2021
(GVOBl. M-V Nr. 80 vom 23.12.2021 S. 1806)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Artikel 22 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 23. Mai 1993 (GVOBl. M-V S. 372), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juli 2016 (GVOBl. M-V S. 573) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
Dieser Anspruch ist weder übertragbar noch kann auf ihn verzichtet werden. | "Auf diesen Anspruch kann nicht verzichtet werden, er ist nur zu einem Viertel übertragbar." |
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
ID 220019
ENDE |
(Stand: 07.01.2022)
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