Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Fuenftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Mecklenburg-Vorpommern -

Vom 21. Dezember 2021
(GVOBl. M-V Nr. 80 vom 23.12.2021 S. 1806)



Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Artikel 22 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 23. Mai 1993 (GVOBl. M-V S. 372), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juli 2016 (GVOBl. M-V S. 573) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

alt neu
Dieser Anspruch ist weder übertragbar noch kann auf ihn verzichtet werden. "Auf diesen Anspruch kann nicht verzichtet werden, er ist nur zu einem Viertel übertragbar."

Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

ID 220019

ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 07.01.2022)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion