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Regelwerk

Änderungstext

Erstes Gesetz zur Änderung des Kommunalen Standarderprobungsgesetzes
- Mecklenburg-Vorpommern -

Vom 13. Dezember 2018
(GVOBl. M-V Nr. 20 vom 28.12.2023 S. 398)


Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Kommunalen Standarderprobungsgesetzes

Das Kommunale Standarderprobungsgesetz vom 28. Oktober 2010 (GVOBl. M-V S. 615), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (GVOBl. M-V S. 598) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 4 Absatz 2 werden die Wörter "zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes" durch die Wörter "drei Jahre" ersetzt.

2. In § 5 wird die Angabe "2018" durch die Angabe "2023" ersetzt.

Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

ID: 240044


ENDE

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