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Änderungstext
Erstes Gesetz zur Änderung des Kommunalen Standarderprobungsgesetzes
- Mecklenburg-Vorpommern -
Vom 13. Dezember 2018
(GVOBl. M-V Nr. 20 vom 28.12.2023 S. 398)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Kommunalen Standarderprobungsgesetzes
Das Kommunale Standarderprobungsgesetz vom 28. Oktober 2010 (GVOBl. M-V S. 615), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (GVOBl. M-V S. 598) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 4 Absatz 2 werden die Wörter "zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes" durch die Wörter "drei Jahre" ersetzt.
2. In § 5 wird die Angabe "2018" durch die Angabe "2023" ersetzt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
ID: 240044
ENDE |
(Stand: 11.01.2024)
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