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Regelwerk
Änderungstext

Gesetz zur Anpassung des Landesrechts im Bereich der Förderung der elektronischen Verwaltungstätigkeit an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Änderung des Landesumzugskostengesetzes
- Mecklenburg-Vorpommern -

Vom 17. Mai 2018
(GVOBl. Nr. 9 vom 25.05.2018 S. 192)
Gl.-Nr.: 204 - 7



Artikel 1
Erstes Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes Mecklenburg-Vorpommern

Das E-Government-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 25. April 2016 (GVOBl. M-V S. 198) wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter "im Rahmen eines gemeinsamen Verfahrens gemäß § 3 Absatz 10 des Landesdatenschutzgesetzes" gestrichen.

2. § 5 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter "erheben" sowie "und nutzen" gestrichen.

b) Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst:

alt neu
Dabei ist durch die Behörde sicherzustellen, dass die betroffene Person
  1. ihre Einwilligung bewusst und eindeutig erteilt hat,
  2. den Inhalt der Einwilligung jederzeit erhalten kann und
  3. die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.
"Dabei ist durch die zuständige Behörde sicherzustellen, dass die Bedingungen für die Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe a und Artikel 7 Absätze 1 bis 3 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) vorliegen."

Artikel 2
Änderung des Landesumzugskostengesetzes

(nicht dargestellt)

Artikel 3
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.

ID 180885

ENDE

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