Regelwerk

Änderungstext

Erste Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik
- Mecklenburg-Vorpommern -

Vom 13. Dezember 2011
(GVOBl. M-V Nr. 22 vom 30.12.2011 S. 1118)


Vgl. Fn.: *

Aufgrund des § 174 Absatz 1 Nummer 9 bis 17 und Absatz 2 Nummer 1 bis 8 und Nummer 10 bis 17 der Kommunalverfassung in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) verordnet das Innenministerium:

Artikel 1

Die Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik vom 25. Februar 2008 (GVOBl. M-V S. 34) wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa) In Nummer 2 werden nach den Wörtern "die Bilanz" die Wörter "sowie der Anhang" eingefügt.

bb) Nummer 5 wird wie folgt gefasst:

alt neu
 5. eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit sowie der kreditähnlichen Rechtsgeschäfte zum Beginn und zum Ende des Haushaltsjahres, "5. eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit, der kreditähnlichen Rechtsgeschäfte sowie der Rückstellungen zum Beginn und zum Ende des Haushaltsjahres,"

cc) Folgende Nummer 16 wird angefügt:

"16. eine Übersicht über Erträge und Aufwendungen."

b) Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

alt neu
 (3) Im Ergebnis- und Finanzhaushalt sowie in den Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalten sind die Ergebnisse des Haushaltsvorvorjahres, die Ansätze des Haushaltsvorjahres, bei einem Doppelhaushalt der beiden Haushaltsvorjahre, die Ansätze des Haushaltsjahres, bei einem Doppelhaushalt der beiden Haushaltsjahre, und die Planungsdaten der folgenden drei Haushaltsjahre, für jedes Haushaltsjahr getrennt, gegenüberzustellen. "(3) Im Ergebnis- und Finanzhaushalt sowie in den Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalten sind die Ergebnisse des Haushaltsvorvorjahres, die Ansätze des Haushaltsvorjahres, bei einem Doppelhaushalt der beiden Haushaltsvorjahre, die Ansätze des Haushaltsjahres, bei einem Doppelhaushalt der beiden Haushaltsjahre, und die Planungsdaten der folgenden drei Haushaltsjahre, bei einem Doppelhaushalt der folgenden zwei Haushaltsjahre (Finanzplanungszeitraum), für jedes Haushaltsjahr getrennt gegenüberzustellen."

2. § 3 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a) Satz 1 wird wie folgt geändert:

aa) Die Nummern 34 und 41

34. Sonstige Investitionseinzahlungen,

41. Sonstige Investitionsauszahlungen,

werden aufgehoben.

bb) Die bisherigen Nummern 35 bis 54 werden die Nummern 34 bis 52 und wie folgt gefasst:

alt neu
 35. Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 27 bis 34),

36. Auszahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände,

37. Auszahlungen für Sachanlagen,

38. Auszahlungen für Finanzanlagen,

39. Auszahlungen für sonstige Ausleihungen und Kreditgewährungen,

40. Auszahlungen für Vorräte,

42. Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 36 bis 41),

43. Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 35 und 42),

44. Finanzmittelüberschuss/Finanzmittelfehlbetrag (Summe der Nummern 26 und 43),

45. Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen,

46. Auszahlungen zur Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen,

47. Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Saldo der Nummern 45 und 46),

48. Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit,

49. Auszahlungen zur Tilgung von Krediten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit,

50. Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Krediten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit (Saldo der Nummern 48 und 49),

51. Abnahme der liquiden Mittel,

52. Zunahme der liquiden Mittel,

53. Veränderung der liquiden Mittel (Saldo der Nummern 51 und 52),

54. Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Summe der Nummern 47, 50 und 53),

"34. Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 27 bis 33),

35. Auszahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände,

36. Auszahlungen für Sachanlagen,

37. Auszahlungen für Finanzanlagen,

38. Auszahlungen für sonstige Ausleihungen und Kreditgewährungen,

39. Auszahlungen für Vorräte,

40. Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 35 bis 39),

41. Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 34 und 40),

42. Finanzmittelüberschuss/Finanzmittelfehlbetrag (Summe der Nummern 26 und 41),

43. Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen,

44. Auszahlungen zur Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen,

45. Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Saldo der Nummern 43 und 44),

46. Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit,

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