Regelwerk |
Änderungstext
Erstes Gesetz zur Änderung des Seveso-II-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes*
Vom 20. Mai 2011
(GVBl. Nr. 9 vom 10.06.2011 S. 341)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Das Seveso-H-Richtlinie-Umsetzungsgesetz vom 22. November 2001 (GVOBl. M-V S. 445) wird wie folgt geändert:
1. § 1 wird wie folgt neu gefasst:
alt | neu |
§ 1 Zweck des Gesetzes
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (ABl. EG 1997 Nr. L 10 S. 13). |
" § 1 Zweck des Gesetzes
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 096/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (ABl. EG 1997 Nr. L 10 S. 13), geändert durch die Richtlinie 2003/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2003 (ABl. EU Nr. L 345 S. 97)." |
2. In § 3 Absatz 4 wird nach den Wörtern "dass die für" das Wort "die" gestrichen.
3. In § 4 Absatz 2 Satz 3 wird das Wort "Bundes-Immissionsschutzgesetz" durch das Wort "Bundes-Immissionsschutzgesetz" ersetzt.
4. In § 8 werden die Wörter "Der Umweltminister" durch die Wörter "Die für Immissionsschutz zuständige oberste Landesbehörde" ersetzt.
(Stand: 26.04.2021)
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