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Regelwerk

Änderungstext

Elfte Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt
- Sachsen-Anhalt -

Vom 21. Juni 2021
(GVBl. LSa Nr. 26 vom 25.06.2021 S. 348)



Aufgrund des § 3 Abs. 3 Satz 1 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 27. Juni 1991 (GVBl. LSa S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Mai 2010 (GVBl. LSa S. 340), wird im Einvernehmen mit der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur, dem Ministerium für Inneres und Sport, dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie, dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration und dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr verordnet:

§ 1

Die Anlage der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 10. Oktober 2012 (GVBl. LSa S. 336), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 31. März 2021 (GVBl. LSa S. 146), wird wie folgt geändert:

1. Die Übersicht Kostentarif (lfd. Nr.) wird wie folgt geändert:

a) Die Angabe zu der laufenden Nummer 1 "1 Rücknahme einer Amtshandlung 12" wird durch die Angabe "1 Rücknahme einer Amtshandlung, für die im Kostentarif oder in anderen Rechtsvorschriften besondere Gebühren nicht bestimmt sind 12" ersetzt.

b) Die Angabe zu der laufenden Nummer 2 "2 (aufgehoben)" wird gestrichen.

c) Nach der Angabe zu der laufenden Nummer 37 wird folgende Angabe eingefügt:

"37a Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt".

d) Die Angabe zu der laufenden Nummer 41 erhält folgende Fassung:


"41 (aufgehoben)".

e) Die Angabe zu der laufenden Nummer 63 erhält folgende Fassung:
Alt:

63 Gesetz zum Glücksspielstaatsvertrag


Neu:

"63 Angelegenheiten des Glücksspielrechts (mit Ausnahme der Regelungen zur
Gewerbeordnung, vergleiche laufende Nummer 69)".

f) Nach der Angabe zu der laufenden Nummer 63 werden die folgenden Angaben eingefügt:

63 Rennwett- um Lotteriegesetz 1
63 Spielbankgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SpielbG LSA) 2".

g) Die Angabe zu der laufenden Nummer 66 "66 (aufgehoben)" wird gestrichen.

h) Die Angabe zu der laufenden Nummer 90 "90 Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz" wird durch die Angabe "90 Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 396/2005, (EG) Nr. 1069/2009, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) Nr. 1151/2012, (EU) Nr. 652./2014, (EU) 2016/429 und (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 1/2005 und (EG) Nr. 1099/2009 des Rates sowie der Richtlinien 98/58/EG, 1999/74/EG, 2007/43/EG, 2008/119/EG und 2008/120/EG des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 89/608/EWG, 89/662/EWG, 90/425/EWG, 91/496/EEG, 96/23/EG, 96/93/EG und 97/78/EG des Rates und des Beschlusses 92/438/EWG des Rates (Verordnung über amtliche Kontrollen)" ersetzt.

i) Die Angabe zu der laufenden Nummer 106 wird aufgehoben.

j) Die Angabe zu der laufenden Nummer 113 wird aufgehoben.

k) Die Angabe zu der laufenden Nummer 143 erhält folgende Fassung

Alt:

143 Verordnung (EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs


Neu:

"143

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