Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
Erste Verordnung zur Polizeistrukturreform
- Sachsen-Anhalt -
Vom 18. Dezember 2018.
(GVBl. LSa Nr. 28 vom 21.12.2018 S. 430)
Aufgrund
wird verordnet:
Artikel 1
Änderung der Verordnung über die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft
In § 1 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung über die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft vom 9. August 2001 (GVBl. LSa S. 334), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Juli 2013 (GVBl. LSa S. 393), wird das Wort "Polizeidirektionen" jeweils durch das Wort "Polizeiinspektionen" ersetzt.
Artikel 2
Änderung der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit bei Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts
In § 1 werden im Satzteil vor Nummer 1 der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit bei Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts vom 10. Mai 2002 (GVBl. LSa S. 259) die Wörter "Zentralen Bußgeldstelle im Technischen Polizeiamt" durch die Wörter "Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt" ersetzt.
Artikel 3
Änderung der Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
§ 5 Abs. 1 der Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten vom 2. März 2010 (GVBl. LSa S. 106), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Februar 2016 (GVBl. LSa S. 76), wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 1 wird das Wort "Polizeidirektionen" durch das Wort "Polizeiinspektionen" ersetzt und nach dem Wort "Halle" wird die Angabe "(Saale)" eingefügt.
2. In Nummer 3 werden im Satzteil vor Buchst. a die Wörter "Zentrale Bußgeldstelle im Technischen Polizeiamt" durch die Wörter "Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt" ersetzt.
3. In den Nummern 4 bis 6 werden die Wörter "Zentralen Bußgeldstelle im Technischen Polizeiamt" jeweils durch die Wörter "Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt" ersetzt.
Artikel 4
Änderung der Verordnung über die elektronische Aktenführung in Bußgeldverfahren der Zentralen Bußgeldstelle im Technischen Polizeiamt
Die Verordnung über die elektronische Aktenführung in Bußgeldverfahren der Zentralen Bußgeldstelle im Technischen Polizeiamt vom 1. Dezember 2015 (GVBl. LSa S. 572) wird wie folgt geändert:
1. Die Überschrift erhält folgende Fassung:
alt | neu |
"Verordnung über die elektronische Aktenführung in Bußgeldverfahren der Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt". |
2. In § 1 werden die Wörter "Zentralen Bußgeldstelle des Technischen Polizeiamtes" durch die Wörter "Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt" ersetzt.
3. In § 2 Abs. 3 Satz 5 wird die Angabe " § 110b Abs. 4 des Ordnungswidrigkeitengesetzes" durch die Angabe " § 110c Satz 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten" ersetzt.
Artikel 5
Änderung der Verordnung über die Regelung von Zuständigkeiten im Immissionsschutz-, Gewerbe- und Arbeitsschutzrecht sowie in anderen Rechtsgebieten
Die Verordnung über die Regelung von Zuständigkeiten im Immissionsschutz-, Gewerbe- und Arbeitsschutzrecht sowie in anderen Rechtsgebieten vom 14. Juni 1994 (GVBl. LSa 1994, S. 636, 889), zuletzt geändert durch § 6 Satz 2 der Verordnung vom 8. Oktober 2015 (GVBl. LSa S. 518), wird wie folgt geändert:
(Stand: 26.04.2021)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion