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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung von Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
- Sachsen-Anhalt -

Vom 25. Februar 2016
(GVBl. LSa Nr. 7 vom 03.03.2016 S. 76)



Artikel 1
Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

Die Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten vom 2. März 2010 (GVBl. LSa S. 106), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. März 2015 (GVBl. LSa S. 72), wird wie folgt geändert:

1. In § 5 Abs. 1 Nr. 6 wird das Wort "geringfügigen" gestrichen.

2. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt:

" § 5a Evaluierung

Das für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr zuständige Ministerium hat spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung von Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr die kostenmäßige Auswirkung dieses Gesetzes auf die Kommunen zu ermitteln und dem Landtag darüber spätestens sechs Monate nach Ablauf der Evaluierungsfrist schriftlich zu berichten."

Artikel 2
Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der kommunalen Verwaltungstätigkeit

Artikel 3 § 1 Nr. 1 Buchst. a des Gesetzes zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der kommunalen Verwaltungstätigkeit vom 13. November 2003 (GVBl. LSa S. 318), zuletzt geändert durch § 17 Abs. 1 des Gesetzes vom 7. August 2014 (GVBl. LSa S. 386), wird aufgehoben.

Artikel 3
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

ID 190289

ENDE

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