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Änderungstext
Gesetz zur Änderung von Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
- Sachsen-Anhalt -
Vom 25. Februar 2016
(GVBl. LSa Nr. 7 vom 03.03.2016 S. 76)
Artikel 1
Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Die Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten vom 2. März 2010 (GVBl. LSa S. 106), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. März 2015 (GVBl. LSa S. 72), wird wie folgt geändert:
1. In § 5 Abs. 1 Nr. 6 wird das Wort "geringfügigen" gestrichen.
2. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt:
" § 5a Evaluierung
Das für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr zuständige Ministerium hat spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung von Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr die kostenmäßige Auswirkung dieses Gesetzes auf die Kommunen zu ermitteln und dem Landtag darüber spätestens sechs Monate nach Ablauf der Evaluierungsfrist schriftlich zu berichten."
Artikel 2
Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der kommunalen Verwaltungstätigkeit
Artikel 3 § 1 Nr. 1 Buchst. a des Gesetzes zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der kommunalen Verwaltungstätigkeit vom 13. November 2003 (GVBl. LSa S. 318), zuletzt geändert durch § 17 Abs. 1 des Gesetzes vom 7. August 2014 (GVBl. LSa S. 386), wird aufgehoben.
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
ID 190289
ENDE |
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