Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung verwaltungsvollstreckungs- und verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften

Vom 26. März 2013
(GVBl. Nr. 8 vom 05.04.2013 S. 134)


Artikel 1
Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Das Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 23. Juni 1994 (GVBl. LSa S. 710), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. Dezember 2011 (GVBl. LSa S. 824, 826) und durch § 2 der Verordnung vom 23. Februar 2012 (GVBl. LSa S. 70), wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Die Angaben "Teil 1 Vollstreckung von Leistungsbescheiden" und "Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften" werden gestrichen..

b) Die Angabe zu § 1 erhält folgende Fassung:

alt neu
§ 1 Leistungsbescheid " § 1 Anwendungsbereich".

c) Vor der Angabe zu § 2 werden folgende Angaben eingefügt:

Teil 1
Vollstreckung wegen Geldforderungen

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften".

d) Die Angabe zu § 2 erhält folgende Fassung:

alt neu
§ 2 Vollstreckungsschuldner " § 2 Vollstreckungsgegenstand, Vollstreckungsurkunden, Vollstreckungsschuldner".

e) Die Angabe zu § 7c erhält folgende Fassung:

alt neu
§ 7c Besondere Befugnisse der Gemeinden und Landkreise " § 7c (weggefallen)".

f) Die Angabe zu § 9 erhält folgende Fassung:

alt neu
§ 9 Befugnisse der Vollstreckungsbeamten " § 9 Durchsuchung von Wohnungen und sonstigem Besitztum".

g) Nach der Angabe zu § 21 wird folgende Angabe eingefügt:

" § 21a Vermögensermittlung".

h) Die Angabe zu § 22 erhält folgende Fassung:

alt neu
§ 22 Eidesstattliche Versicherung " § 22 Vermögensauskunft gegenüber Gerichtsvollziehern".

i) Nach der Angabe zu § 22 wird folgende Angabe eingefügt:

" § 22a Vermögensauskunft gegenüber der Vollstreckungsbehörde".

j) Die Angabe zu § 24 erhält folgende Fassung:

alt neu
§ 24 Einstweilige Einstellung der Vollstreckung " § 24 Vorläufiger Vollstreckungsschutz".

k) Die Angaben zu den §§ 34 und 35 erhalten folgende Fassung:

alt neu
§ 34 Verwertung

§ 35 Versteigerung

" § 34 Verwertung durch Versteigerung, Zahlungswirkung der Geldpfändung

§ 35 Versteigerungstermin".

l) Nach der Angabe zu § 59 wird die Angabe "Teil 2 Ergänzende Vorschriften über die Vollstreckung von Geldforderungen" durch die Angabe "Abschnitt 4 Ergänzende Vorschriften" ersetzt.

m) Die Angaben zu den §§ 60 bis 63 erhalten folgende Fassung:

alt neu
§ 60 Vollstreckung aus Urkunden

§ 61 Vollstreckung privatrechtlicher Geldforderungen

§ 62 Verordnungsermächtigung

§ 63 Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen

" § 60 (weggefallen)

§ 61 (weggefallen)

§ 62 (weggefallen)

§ 63 (weggefallen)".

n) Die Angabe zu § 67 erhält folgende Fassung:

alt neu
§ 67 Kosten " § 67 (weggefallen)".

o) Die Angabe zu § 69 erhält folgende Fassung:

alt neu
§ 69 Erstreckung des Geltungsbereichs " § 69 (weggefallen)".

p) Die Angabe zu § 70 erhält folgende Fassung:

alt neu
§ 70 Ausnahmen vom Geltungsbereich " § 70 (weggefallen)".

q) In der Angabe zur Überschrift des Teils 3 wird die Angabe "Teil 3" durch die Angabe "Teil 2" ersetzt.

r) Vor der Angabe zu § 74 wird folgende Angabe eingefügt:

Teil 3
Kosten".

s) Die Angabe zu § 74 erhält folgende Fassung:

alt neu
§ 74 Kosten " § 74 Kosten der Vollstreckung wegen Geldforderungen".

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 04.09.2023)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion