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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Regelung der Anordnung und Umsetzung von Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und der Hygiene in den hamburgischen Justizvollzugsanstalten
- Hamburg -

Vom 27. April 2021
(HmbGVBl. Nr. 30 vom 30.04.2021 S. 285)



Artikel 1
Änderung des Hamburgischen Strafvollzugsgesetzes

Das Hamburgische Strafvollzugsgesetz vom 14. Juli 2009 (HmbGVBl. S. 257), zuletzt geändert am 3. November 2020 (HmbGVBl. S. 559, 560), wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht erhält der Eintrag zu § 57 folgende Fassung:

alt neu
§ 57 Gesundheitsuntersuchungen, Vorsorgeleistungen " § 57 Gesundheitsuntersuchungen, Vorsorgeleistungen, Gesundheitsschutz und Hygiene".

2. § 57 wird wie folgt geändert:

2.1 Die Überschrift erhält folgende Fassung:

alt neu
Gesundheitsuntersuchungen, Vorsorgeleistungen "Gesundheitsuntersuchungen, Vorsorgeleistungen, Gesundheitsschutz und Hygiene".

2.2 Es wird folgender Absatz 4 angefügt:

"(4) Die Gefangenen haben die notwendigen Anordnungen zum Gesundheitsschutz und zur Hygiene zu befolgen sowie die dafür erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Gesundheitsschutzes und der Hygiene in der Anstalt zu dulden."

Artikel 2
Änderung des Hamburgischen Jugendstrafvollzugsgesetzes

Das Hamburgische Jugendstrafvollzugsgesetz vom 14. Juli 2009 (HmbGVBl. S. 257, 280), zuletzt geändert am 3. November 2020 (HmbGVBl. S. 559, 560), wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht erhält der Eintrag zu § 57 folgende Fassung:

alt neu
§ 57 Gesundheitsuntersuchungen, Vorsorgeleistungen " § 57 Gesundheitsuntersuchungen, Vorsorgeleistungen, Gesundheitsschutz und Hygiene".

2. § 57 wird wie folgt geändert:

2.1 Die Überschrift erhält folgende Fassung:

alt neu
Gesundheitsuntersuchungen, Vorsorgeleistungen "Gesundheitsuntersuchungen, Vorsorgeleistungen, Gesundheitsschutz und Hygiene".

2.2 Es wird folgender Absatz 4 angefügt:

"(4) Die Gefangenen haben die notwendigen Anordnungen zum Gesundheitsschutz und zur Hygiene zu befolgen sowie die dafür erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Gesundheitsschutzes und der Hygiene in der Anstalt zu dulden."

Artikel 3
Änderung des Hamburgischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes

Das Hamburgische Untersuchungshaftvollzugsgesetz vom 15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 473), zuletzt geändert am 3. November 2020 (HmbGVBl. S. 559, 561), wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht erhält der Eintrag zu § 42 folgende Fassung:

alt neu
§ 42 Gesundheitsuntersuchungen, medizinische Vorsorgeleistungen, Krankenbehandlung " § 42 Gesundheitsuntersuchungen, medizinische Vorsorgeleistungen, Krankenbehandlung, Gesundheitsschutz und Hygiene".

2. § 42 wird wie folgt geändert:

2.1 Die Überschrift erhält folgende Fassung:

alt neu
Gesundheitsuntersuchungen, medizinische Vorsorgeleistungen, Krankenbehandlung "Gesundheitsuntersuchungen, medizinische Vorsorgeleistungen, Krankenbehandlung, Gesundheitsschutz und Hygiene".

2.2 Es wird folgender Absatz 6 angefügt:

"(6) Die Untersuchungsgefangenen haben die notwendigen Anordnungen zum Gesundheitsschutz und zur Hygiene zu befolgen sowie die dafür erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Gesundheitsschutzes und der Hygiene in der Anstalt zu dulden."

Artikel 4
Änderung des Hamburgischen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes

Das Hamburgische Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz vom 21. Mai 2013 (HmbGVBl. S. 211), zuletzt geändert am 3. November 2020 (HmbGVBl. S. 559, 561), wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht erhält der Eintrag zu § 53 folgende Fassung:

alt neu
§ 53 Gesundheitsuntersuchungen, Vorsorgeleistungen " § 53 Gesundheitsuntersuchungen, Vorsorgeleistungen, Gesundheitsschutz und Hygiene".

2. § 53 wird wie folgt geändert:

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